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Art. II.
Die erste Klasse des Verdienstordens vom heiligen Michael zerfällt in zwei Abtheilungen,
deren erste die Bezeichnung Großkreuz führt.
Art. III.
Die zweite Klasse zerfällt gleichfalls in zwei Abtheilungen: mit und ohne Stern.
Art. IV.
Das Ordenszeichen der drei ersten Klassen besteht aus einem oben mit der Königs-
krone bedeckten, goldenen, lasurblau emaillirten Krenze mit acht breiten Spitzen, in dessen
Mitte auf der Hauptseite, von Gold erhaben dargestellt, der heilige Michael in kriegerischer
Rüstung mit einem, die Aufschrift Quis ur Deus tragenden Schilde, auf der Gegenseite das
Wort Virtuti erscheint.
Art. V.
An den Ordenszeichen für die beiden Abtheilungen der ersten Klasse ist die Figur
des heiligen Michael rings mit goldenen Strahlen umgeben und tragen die vier Kreuzes-
theile die goldenen Buchstaben P. F. F. P. bezeichnend: Principi Fidelis Favere Patriae.
Art. VI.
Das Ordenszeichen für die vierte Klasse gleicht jenem für die dritte mit dem Unter-
schiede, daß es aus Silber besteht und daß die Krone und die Figur des heiligen Michael
in Silber gebildet sind.
Art. VII.
Das Ordensband ist zu zwei Drittheilen der Breite dunkelblau und zu einem Drittheil
rosenfarben, und letztgenannte Farbe auf beiden äußeren Seiten gleich vertheilt angebracht.
Nur das Großkreuz wird an einem Bande getragen, welches zu zwei Drittheilen
der Breite rosenfarben, zu einem Drittheil dunkelblau ist und die dunkelblaue Farbe an
beiden äußeren Seiten in gleicher Vertheilung enthält.
Art. VIII.
Die Inhaber des Großkreuzes tragen das Ordenszeichen an einem vier Finger breiten
Bande (Art. VII. Abs. 2) von der linken Schulter zur rechten Seite abwärts, die Inhaber