Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

1 
Beilage J zum Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1887“. 
  
Erkenntniß des Gerichtshoses für Kompetenzkonflikte in der Streitsache der ledigen Dienstmagd 
Lina Lang in Redwitz gegen die Eisenhändlersehegatten Andreas und Auguste Hofmann in 
Bamberg wegen Aenderung eines Dienstbotenzeugnisses, hier den verneinenden Kompetenzkonflikt 
zwischen dem k. Landgerichte Bamberg und dem Stadtmagistrate Bamberg als Distriktspolizeibehörde 
etreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in der Streitsache der ledigen Dienstmagd 
Lina Lang in Redwitz gegen die Eisenhändlersehegatten Andreas und Auguste Hofmann 
in Bamberg wegen Aenderung eines Dienstbotenzeugnisses, hier in dem verneinenden Kom- 
petenzkonflikte zwischen dem k. Landgerichte Bamberg und dem Stadtmagistrate Bamberg 
als Distriktspolizeibehörde zu Recht: 
daß in dieser Streitsache die Verwaltungsbehörde zuständig sei. 
Gründe: 
Die Eisenhändlersgattin Anguste Hofmann hat am 25. April 1884 in das Dienst- 
botenbuch der Dienstmagd Lina Lang von Redwitz folgendes Zeugniß eingetragen: 
Lina Lang war von Lichtmeß bis heutigen Datum bei mir im Dienste und 
wurde wegen Untreue und lügenhaftem Benehmen entlassen. 
Lina Lang erhob am 16. August 1884 bei dem Amtsgerichte Bamberg I Klage 
gegen die Eisenhändlersehegatten Andreas und Auguste Hofmann, Urtheil beantragend, 
daß die Beklagten schuldig seien, das Zeugniß vom 25. April 1884 als wahr- 
heitswidrig zurückzunehmen. 
Das Amtsgericht Bamberg erkannte aber am 27. Oktober 1884: 
„die Klägerin werde mit ihrer Klage hierorts abgewiesen“, 
und die hiegegen von Lina Lang erhobene Berufung wurde durch Urtheil des k. Land- 
gerichts Bamberg vom 22. April 1885 als unbegründet verworfen. 
Die Klägerin hatte in der Berufungsschrift zur Begründung der Zuständigkeit der 
Gerichte für Bescheidung ihrer Klage geltend gemacht, daß ihr aus dem Dienstmiethe- 
"* Bellage I ausgegeben zu München den 25. Jannar 1887. 
1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.