Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1885. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1885 
wurden von demselben ohne Erinnerung auerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1887. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 1887 
2 875 687 J/, wovon ein Steuerprozent auf 28756 —X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1887. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die weiteren Beschlüsse des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen den vom Landrathe gefaßten Beschluß wegen Pachtung des 
Cavallerie-Exerzierplatzes in Anlohe für die Kreisackerbauschule in Schönbrunn. 
2. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Wasserversorgung der Kreisirren- 
anstalt Deggendorf, dann bezüglich einer Erweiterung dieser Anstalt und der Deckung der 
hiedurch erwachsenden Ausgaben, sowie bezüglich der Convertirung des Kreisanlehens vom 
Jahre 1869 sind von Unes bereits verbeschieden worden, in welcher Hinsicht Wir auf die 
von dem k. Staatsministerium des Innern an die k. Negierung, Kammer des Innern, 
von Niederbayern ergangenen Entschließungen vom 14. und 18. Jannar l. J. Nr. 381 
und Nr. 590 verweisen.
	        
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