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Militärwesen. Königlich Allerhöchste Ver
ordnungen:
a. Das Reichsgesetz über die Fürsorge für
die Wittwen und Waisen von Angehörigen
des Reichsheeres und der Kaiserlichen Ma-
rine vom 17. Juni 1887 betr. 521—524.
b. Die Ausführung des §. 35 Abs. 2 des
Reichsgesetzes über die Fürsorge für die
Wittwen und Waisen von Angehörigen des
Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine
vom 17. Juni 1887 betr. 525—526.
Bekauntmachungen hiezu:
a. Bestimmungen zur Ausführung des obigen
Reichsgesetzes vom 17. Juni 1887 betr.
526—541.
b. Bewilligung von Wittwen= und Waisen-
geld für Hinterbliebene von Angehörigen
der bayerischen Armec in Folge rückwir-
kender Kraft des vorbezeichneten Reichs
gesetzes vom 17. Juni 1887 betr. 542
bis 543.
. Festsetzung der Wittwen= und Waisengeld-
beiträge der pensionirten Offiziere, Aerzte
und Beamten betr. 543—544.
— Bekanntmachungen, den Vermögensstand des
Militär-Wittwen= und Waisenfonds, dann
des Invaliden= und des Militär= milden
Stiftungsfonds für die Etatsjahre 1884/85,
1885/86 und 1886/837 belr. 617— 621.
687—689.
— Gesetz vom 29. Oktober 1887, den Hauptetat
der Militärverwallung des Königreichs Bayern
für die Zeit vom 1. April 1887 bis 31. März
1888 betr. 626—635.
— Bekanntmachung, Abänderung der Wehrord-
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Militärwesen — Oberstaatsanwaltschaften.
nung, hier die Bildung von zwei Ober-Ersatz-
kommissionen im Bezirk der Kgl. preuß. 11. In-
fanterie-Brigade betr. 701—702.
Militär-Wittwen-- und Waisenfond. 521,
bis 544. 617—621. 687—689.
Muster und Modellc. Bekanntmachung, den
Vollzug des Gesetzes vom 11. Januar 1876
über das Urheberrecht an Mustern und Mo-
dellen, hier die Führung des Musterregisters
betr. 27—28.
Musterregister.
Modelle“.
Siehe oben „Muster und
N.
Nachsteuer-Regulativ des Branntweins. 597
bis 609.
Nahrungsmittelpolizei. Oberpolizeiliche Vor-
schrift über den Verkehr mit Milch. 365—367.
Namensbeilegung. 288.
Naturalverpflegung für die bewaffnete Macht
im Frieden. Vergütung hiefür. 7—8.
Notarc. Königlich Allerhöchste Verordnungen,
die Zahl und die Sitze der Notare betr.
358—359. 641.
O.
Oberpolizeiliche Vorschriften:
I) über den Verkehr mit Milch. 365—367.
2) über die Leichenschau und die Zeit der Be-
erdigung. 690.
Oberstaatsanwaltschaften. Bezeichnung der
ständigen Tagschreiber bei denselben als
„Sekretariatsgehilfen?. 357—3658.