Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Unisormen. Bekannimachung, die Uniformirung 
des Forstpersonales betr. 261—266. 
— Bekanntmachung, die Einführung einer kleinen 
Uniform, d. i. eines Hof-Fracks betr. 367. 
Unterbeamtenstellen. Siehe „Militäran- 
wärter“. « 
llntcrsuclnntgdchljcinschissc697—701 
Urheberrecht. Bekanntmachung, den Vollzug 
des Gesetzes vom II. Jannar 1876 über das 
Urheberrecht an Mustern und Modellen, hier 
die Führung des Musterregisters betr. 27—28. 
Verdienstorden vom hl. Michael. 
Sagungen.) 705—709. 
Verein, historischer, von Schwaben und 
Neuburg. 204. 
Versassungsurkunde. Gesetz vom 26. Oktober 
1887, die Erläuterung und den Vollzug des Tit. I 
S. 18 der Verfassungsurkunde betr. 625—626. 
Verlassenschaften. Bekanntmachung, die Erb- 
schaftstenerpflicht letztwilliger Zuwendungen für 
Armenzwecke an Großherzoglich Mecklenburg- 
Schwerin'sche Gemeinden, Stiftungen, Vereine 
und Anstalten betr. 271—272. 
Verpfändungen. Siehe bei „Pfändungen". 
Biehbeförderungen auf bayerischen Eisen- 
(Dessen 
bahnen 702—703 
Vieheinfuhr nach Bayern. 14—17. 
Viehkrankheiten. Bekauntmachung, Maß- 
regeln gegen die Rinderpest betr. 13 25. 
Viehmärkte in den Grenzgegenden. 18. 
Viehsalz. Siehe „Salz“. 
W. 
Wafsen. Königlich Allerhöchste Verordnung, 
das Verbot des Feilhaltens und Führens 
Unisormen — Zündstosse. 
von Waffen zur Verhütung von Gefahren für 
die Sicherheit der Personen betr. 655—657. 
Wahlen für das Landesversicherungsamt. 32 
bis 34. 
— zum bayerischen Landtag. 292—313. 
Waisen. Siehe unten bei „Wittwen 2c.“ 
Wappenvereinigung. 288. 
Wehrordnung für das Königreich Bayern. 
Berichtigung derselben. 285—287.701—702. 
— Siehe auch „Landwehr“ und „Militärwesen“. 
Weihnachtsbäumec. Siehe unter „Christbäume“. 
Werthpapiere. Abstempelung derselben. 369 
bis 370. 
Wirthschaften. 
Seite 9—15. 
Wittelsbacher Landesstiftung zur Förderung 
des Bayerischen Handwerkes in Stadt und 
Land. 224—225. « 
Wittwen-und Waisenfonds, militärische. 
617—621. 687—689. 
Wittwen= und Waisengelder für Angehörige 
des Militärstandes. 521—544. 
Wohnungsgeldzuschüsse für aus Kreismitteln 
pragmatisch Angestellte. 40. 79. 100. 204. 
224 
Siehe „Anhang Beilage II“ 
3. 
Zeugnisse für Dienstboten. 
Beilage !“ Seile 1—8. 
— über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst. Siehe bei 
„Militärwesen“. 
Zündstoffe, deren Transport auf dem Rheine. 
137—140. 
Siehe „Auhang
	        
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