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Besitz= und Successionsverhältnisse.
Erster Besitzer des Carl von Lang-Puchhof'schen Familienfideikommisses ist der Stifter
Dr. juris Carl von Lang-Puchhof, Rentner in Frankfurt a. M. und verbleibt die
Fideikommißfolge in dessen ehelicher männlicher Descendenz nach den in der VII. Ver-
fassungsbeilage gegebenen Normen.
Alle weiteren Verfügungen über die Fideikommißfolge in der weiblichen Linie, in der
Seitenlinie, sowie über Substitution, dann Disposition zum Vortheile einzelner Mitglieder
der Familie bleiben dem Stifter vorbehalten, ebenso das Recht des Widerrufs und der
Abänderung nach §. 94 Beilage VII der Verfassungsurkunde.
Dieses nach seinen Bestandtheilen und wesentlichen Bestimmungen vorstehend beschriebene
Carl von Lang-Puchhof'sche Familienfideikommiß wird nach beendigter Instruktion und
auf Grund wiederholter Prüfung als den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend hier-
mit bestätiget, in die Fideikommißmatrikel des Gerichtshofes eingetragen und durch das
Gesetz= und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
München, am 26. September 1888.
Königliches Oberlandesgericht München:
Frriherr u. Stengel,
k. Oberlandesgerichtspräsident.
haben unter'm 13. Oktober l. Is. die von
Seiner Königlichen Hoheit Prinzen
Ludwig von Bayern getroffene Wahl der
Allerhöchste Genehmigung,
dir Wahl einer Hosdame Ihrer Käniglichen
HHaheit der Hrinzessin Adelgunde von
dem
Bayern betreffend.
Im Uamen Seiner Alajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
Freiin Elisabeth von Kesling zur Hofdame
Höchstseiner Tochter, Ihrer Königlichen Hoheit
der Prinzessin Adelgunde von Bayern, aller-
gnädigst zu genehmigen geruht.