Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Auffassung abweichenden Sinne genommen oder eine materielle Entscheidung der Ge- 
meindebehörde zur Voraussetzung der Betretung des Rechtswegs erklärt habe. 
Aus diesen Erwägungen erscheint in vorliegender Sache die Anregung eines negativen 
Kompetenzkonflikts nicht veranlaßt. 
Also geurtheilt und verkündet in öffentlicher Sitzung des Gerichtshofs für Kompetenz- 
kouflikte vom 29. Dezember 1888, wobei zugegen waren: Präsident Dr. v. Schebler, 
die Räthe Seiffert, v. Lößl, Obermüller, Freiherr v. Tautphoeus, Fischer, 
Krais, Oberstaatsanwalt v. Küffner, Sekretär Bergler. 
Unterschrieben sind: 
Dr. u. Schebler. 
Bergler, k. Sekretär.
	        
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