Branntweinbrennereien — Canonicus ad honores. 29
Branntweinbrennereien. Siehe „Malz-
Aufschlag“.
Brauerei= und Mälzerei-Berufsge-
nossen schaft. 194.
Briefe mit Postzustellungs-Urkunde. 232
bis 234. Siehe auch „Briefpostdienst".
Briefpostdienst. 205—262.
(Siehe auch Postwesen, „Postordnung für
das Königreich Bayern.“)
— Gegenstände desselben. 205—206.
— Gegenstände, von der Beförderung ausge-
schlossene. 206.
— Briefpostsendungen.
— — Abänderung von Aufschriften durch den
Absender. 237—238.
— — Annahmeverweigerung durch den Em-
pfänger. 254—255.
— — Aufgabe derselben. 228—230.
— — Aufgabebescheinigung. 231—232.
— — Aufgabezeit. 234—237.
Aufschrift derselben. 207.
— — unter der Aufschrift von Postanstalten.
258—259.
— — Aushändigung an den Empfänger an
Unterwegsorten. 245.
Behandlung ungeeignet in Briefkästen ein-
gelegter Sendungen. 230.
Berechtigung zur Empfangnahme von bei
der Postanstalt selbst eingegangener.
242—244.
— — Einschreiben. 231.
— — Frankirung. — Freimarken. 209—211.
— — Haftung der Postanstalten. 260—262.
— — Nachforschung über die Bestellung. 259.
— — Nachsendung. 255—256.
— — postlagernde. 245.
Briefpostdienst.
— Briefpostsendungen.
unanbringliche. 256—258.
— — unfrankirte. 211—212.
— — ungenügend frankirte. 212.
— — Verschluß derselben. 208.
— — Zurückziehung durch den Absender. 237—238.
Unbestellbare und
— — Zustellung durch Eilboten. 246—249.
— — Zustellung, regelmäßige. 238—242.
— — Zustellungszeit. 246.
— Bahnhofsbriefe. 244.
— Drucksachen. 214—218.
— Postanweisungen. 220—223.
— —,, Auszahlung auf 249—251.
— — telegraphische. 222—223.
— Postaufträge, zur Einziehung von Geldbe-
trägen. 223—225. 251—252.
— — zur Einholung von Wechselaccepten. 225
bis 227. 252—253.
— — zu Bücherpostsendungen. 227—228. 253
bis 254.
— Postkarten. 212—214.
— Postzustellungsurkunde. 232—234.
— Taxe für Briefe und Schriftsendungen.
208—211.
— Telegramme, Versendung derselben durch
die Post. 234.
— Waarenproben. 218—220.
Allgemeine und Schlußbestimmungen über die
Benützung der Postanstalten. 336.
Bundesstaaten, hier die den Militäranwärtern
vorbehaltenen Stellen. 667—668.
C.
Canonicus ad honores. Verleihung der
Würde eines Canonicus ad honores am k.
Collegiatstifte Skt. Cajetan. 582.
6.