Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

Malzaufschlag. 
Malzaufschlag. Aerarial-Malzaufschlag. 
— — Müller, Registerführung durch dieselben. 
614. 
Nachborgedes Malzaufschlages 616—617. 
Nachlaß des Malzaufschlages. 602. 647. 
Nachmessung des Malzaufschlages. 613. 
Partikular-Malzmühlen. 603. 607—610. 
Polelten, attestirte, Einlieferung derselben. 
614. 
Quartals--Schuldigkeit, 
selben. 546. 
Quetschmaschinen. 
Eröffnung der- 
603. 606—610. 
NRegisterführung durch die Müller und 
Malzbrecher. 614. 
Rückvergütung des Malzaufschlages für 
ausgehendes Bier. 602—603. 638. 639. 
682—727. (S. Formulare hiezu S.697 
bis 727). 
Steuersatz bei Erhebung des Malzauf- 
schlages. 585—586.601—602.683—696. 
Stundung des Malzaufschlages. 616—617. 
Tageszeit für die Bearbeilung des Malzes 
in der Brechmühle. 605. 
Termine zur Erhebung des Malzauf- 
schlages. 615—616. 
Uebergangsabgabe für zur Bier= und 
Essigbereitung bestimmten, geschrotenen 
Malzes. 638. 
Ueberschreitung des polettirten Maßes. 
604—605. 
Verbringung, ungetrennte, des Malzes zur 
Mühle. 605. 
Verpflichtung zur Steuerentrichtung. 602. 
Verzeichnisse, Führung solcher, über Bier- 
brauereien und Essigsiedereien des Ein- 
nehmereibezirkes. 642—645. 
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Malzaufschlag. Aerarial-Malzaufschlag. 
— — Vorauszahlung des Aufschlages. 617. 
— — Zuständigkeit für Bewilligung von Mühlen 
Strafbestimmungen 
zum eigenen Betriebe und von Quetsch- 
maschinen. 610. 
Uebertret- 
für 
ungen der zum Schutze des Malzauf- 
schlag-Gefälles bestehenden Vorschriften. 
617—630. 648—649. 693—696. 
Anstifter und Gehilfen zur Uebertretung. 
619. 
Begünstigung. 619. 
Beschränkungen im 
620—622. 
Defrandation durch unterlassene Poletten- 
erhebung. 624. 
— bei Malzaufschlag-Rückvergütung für 
ausgeführtes Bier. 627. 
Deklaration, Zuwiderhandlung gegen die- 
selbe. 586. 624. 
Doppelbetrieb, ordnungswidriger. 626. 
Einfuhr, heimliche, von gebrochenem Malze 
aus dem Auslande. 625. 
Fntterschrotmühlen, Uebertretungen bei be- 
rechtiglem Besitze solcher. 625—626. 
Grünmalz, unerlaubter Gebrauch von 
Werkzeugen zur Bearbeitung desselben. 
623—624. 
Hausmühlen, Uebertretungen bei berech- 
tigtem Besitze solcher. 625—626. 
Malzbrechen, unerlaubter Gebrauch von 
Werkzeugen hiczu. 623—624. 
Malzmühlen, heimlicher Besit solcher. 
626. 
— Besitzer, Ordnungswidrigkeiten der- 
selben. 629—630. 
Gewerbsbetriebe. 
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