Militäranwärter — Militärwesen. 39
Militäranwärter. Bekanntmachung, Nachtrag
zum Gesammt-Verzeichnisse der den Militär=
anwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen
Stellen, und neucs Gesammtverzeichniß der
zur Aufstellung von Militäranwärtern ver-
pflichteten Prinateisenbahnen. 497—521.
Bekanntmachung, Erncnuerung der Meldungen
der in den Bewerber-Verzeichnissen der Be-
hörden aufgeführten Militäranwärter betr. 557.
Bekanntmachung, Abänderungen des Verzeich-
nisses der den Militäranwärtern in den Bundes-
staaten vorbehaltenen Stellen, — desgl. im
Reichsdienst, — desgl. in dem Verzeichnisse
der Anstellungsbehörden betr. 667—673.
Militär-Fondskommission, hier die Ver-
waltung der Militärfonds. 553.
Militärpensionäre, Bekanntmachung, die Au-
stellung von Militärpensionären bei konzes-
sionirten Privat-Eisenbahnen und ähnlichen Un-
ternehmungen betr. 410—411.
Militärtrausport-Ordnung. 493.
Siehe auch unter „Militärwesen“.
Militärwesen. Bekanntmachung, die Festsetz-
ung der für die Naturalverpflegung zu ver-
gütenden Beträge für das Jahr 1889 betr. I.
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Gut-
achten in militärischen Strafsachen betr. 5—6.
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Wehr-
ordnung für das Königreich Bayern betr. 123
bis 124 und Beilage zu Nr. 8. S. 1—259.
— Siehe hiezu die Berichtigungen. 365—366.
— Bekanntmachung, die von den höheren Lehr-
anstalten in Bayern, Württemberg und Baden,
sowie von den Kadetten-Korps auszustellenden
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdieust betr.
342—344.
Militärwesen. Bekanntmachung, Behandlung
der Gesuche um ausnahmsweise Anerkennung
der Zeugnisse ausländischer Lehranstalten rück-
sichtlich der Befähigung zum einjährigfrei-
willigen Dienst. 358.
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von
Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähig-
ung für den einjährigfreiwilligen Dienst be-
rechtigten Lehranstalten betr. 369—394.
Königlich Allerhöchste Verordnung, Abänderung
und Ergänzung des § 35 der Militärtraus-
portordnung für Eisenbahnen im Frieden
(Friedenstransportordnung) betr. 493—494.
— Bekanntmachung, Nachtragsbestimmungen zur
Ausführung des Reichsgesetzes vom 17. Juni
1887, betreffend die Fürsorge für die Wittwen
und Waisen von Angehörigen des Neichsheeres
und der Kaiserlichen Marine. 494—405.
— Königlich Allerhöchste Verordnung, betreffend
die Abänderung der Instruktion für das Kö-
nigreich Bayern zur Ausführung der Gesetze
über die Naturalleistungen für die bewaffunete
Macht im Frieden vom 22. Dezember 1887.
529—531.
Bekanntmachung, Abänderung und Ergänzung
des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die
bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe
und Munitionsgegenstände betr. 533—534.
— Bekanntmachung, den Vermögensstand des
Militärwittwen= und Waisenfonds, dann des
Invaliden= und des Militär= milden Stiftungs-
sonds für das Etatsjahr 1887/88 betr. 549
bis 551.
— Bekanntmachung, die Verwaltung der Militär=
sonds betr. 5593.
— Stadt Kulmbach als Aushebungsbezirk. 577.