Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

Militäranwärter — Militärwesen. 39 
Militäranwärter. Bekanntmachung, Nachtrag 
zum Gesammt-Verzeichnisse der den Militär= 
anwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen 
Stellen, und neucs Gesammtverzeichniß der 
zur Aufstellung von Militäranwärtern ver- 
pflichteten Prinateisenbahnen. 497—521. 
Bekanntmachung, Erncnuerung der Meldungen 
der in den Bewerber-Verzeichnissen der Be- 
hörden aufgeführten Militäranwärter betr. 557. 
Bekanntmachung, Abänderungen des Verzeich- 
nisses der den Militäranwärtern in den Bundes- 
staaten vorbehaltenen Stellen, — desgl. im 
Reichsdienst, — desgl. in dem Verzeichnisse 
der Anstellungsbehörden betr. 667—673. 
Militär-Fondskommission, hier die Ver- 
waltung der Militärfonds. 553. 
Militärpensionäre, Bekanntmachung, die Au- 
stellung von Militärpensionären bei konzes- 
sionirten Privat-Eisenbahnen und ähnlichen Un- 
ternehmungen betr. 410—411. 
Militärtrausport-Ordnung. 493. 
Siehe auch unter „Militärwesen“. 
Militärwesen. Bekanntmachung, die Festsetz- 
ung der für die Naturalverpflegung zu ver- 
gütenden Beträge für das Jahr 1889 betr. I. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Gut- 
achten in militärischen Strafsachen betr. 5—6. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Wehr- 
ordnung für das Königreich Bayern betr. 123 
bis 124 und Beilage zu Nr. 8. S. 1—259. 
— Siehe hiezu die Berichtigungen. 365—366. 
— Bekanntmachung, die von den höheren Lehr- 
anstalten in Bayern, Württemberg und Baden, 
sowie von den Kadetten-Korps auszustellenden 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdieust betr. 
342—344. 
Militärwesen. Bekanntmachung, Behandlung 
der Gesuche um ausnahmsweise Anerkennung 
der Zeugnisse ausländischer Lehranstalten rück- 
sichtlich der Befähigung zum einjährigfrei- 
willigen Dienst. 358. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähig- 
ung für den einjährigfreiwilligen Dienst be- 
rechtigten Lehranstalten betr. 369—394. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, Abänderung 
und Ergänzung des § 35 der Militärtraus- 
portordnung für Eisenbahnen im Frieden 
(Friedenstransportordnung) betr. 493—494. 
— Bekanntmachung, Nachtragsbestimmungen zur 
Ausführung des Reichsgesetzes vom 17. Juni 
1887, betreffend die Fürsorge für die Wittwen 
und Waisen von Angehörigen des Neichsheeres 
und der Kaiserlichen Marine. 494—405. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, betreffend 
die Abänderung der Instruktion für das Kö- 
nigreich Bayern zur Ausführung der Gesetze 
über die Naturalleistungen für die bewaffunete 
Macht im Frieden vom 22. Dezember 1887. 
529—531. 
Bekanntmachung, Abänderung und Ergänzung 
des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die 
bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe 
und Munitionsgegenstände betr. 533—534. 
— Bekanntmachung, den Vermögensstand des 
Militärwittwen= und Waisenfonds, dann des 
Invaliden= und des Militär= milden Stiftungs- 
sonds für das Etatsjahr 1887/88 betr. 549 
bis 551. 
— Bekanntmachung, die Verwaltung der Militär= 
sonds betr. 5593. 
— Stadt Kulmbach als Aushebungsbezirk. 577.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.