Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

 

 

 

 

 

 

 

MT.  101
Festgesetzter
Cap.  8.  Vortrag  Betrag
4  f3
II.  Abschnitt.
Ureis-Einnahmen.
J.  Zuschüsse  aus  der  Staatskasse.
A.  Zuschüsse  aus  Centralfonds  für  Erziehung
und  Bildung.
1  Isolirte  Lateinschulen.
Tit.  1.  Auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhende
Fundationsbeiträge  .  —  —
Tit.  2.  Budgetmäßige  Kreisschuldotation  —  —
Tit.  3.  Unterhaltsbeiträge  für  quiescirte  Studienlehrer  und  für
Studienlehrers-Relikten  —  —
Summa  8.1  —  —
2  Technische  Schulen  —  —
Summa  §.  2  G  —
3  Für  deutsche  Elementarschulen:
Tit.  1.  Die  auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhenden
  Fundations=  und  Dotationsbeiträge  .  —  —
Tit.  2.  Leistungen  für  ständige  Bauausgaben  —  —
Tit.  3.  Bubdgetmäßige  Kreisschuldotation  —  —
Tit.  4.  Zur  Ergänzung  des  Einkommens  der  Schullehrer  nach
dem  Gesetz  vom  10.  November  1861  die  früheren  Kongrualzuschüsse
  .  2238501  20
Latus  28  50120

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