Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

  
  
  
  
M7. 109 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
J413 
Uebertrag 133 959 49 
III. b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrpersonals in der bisherigen Weise 114754 34 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 / für alle 
Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
34 470 M. — —- 
d) zur weiteren Aufbesserung des Einkommens des Lehrer- 
personals aus Kreisfonds . . 22314 74 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in Quinquennien 
à 90 -rX für die wirklichen Schullehrer und à 45 MA für die 
ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 222956 -425 J — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 53 15 
b) aus der Krreisschuldotation 3 875 40 
c) zur Entschädigung der Schullehrer für Veryflegung der 
Schulgehilfen durch Erhöhung der Verpflegsaversa 18 486 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für 
das aktive Lehrer-Personal: 
a) Remunerationen 135 — 
b) Unterstützungen 8 600 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Sullassen: 
Aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars. 9878 45 
Latus 312 056 167 
  
  
  
187
	        
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