Full text : Archiv für Stamm- und Wappenkunde. 8. Jahrgang. (8)

verstorbenen  Frauenbreitunger  Amtmanns
Peter  Christoph  Avemann  war  und  deren
Brüder  zu  Frauenbreitungen  —  und  zwar
unvermählt  —-  lebten  und  starben  (Jakob
Philipp  Elias  A.  +  als  Amtmann  den  12.  Mai
1764,  Georg  Ernst  Christoph  A.  f  als  Rat
und  Amtmann  den  22.  Januar  1805  und  Ernst
Ludwig  Anton  A.  T  als  Hofadvokat  im
April  1805),  erklärt  es,  dass  die  oben  aufgezählten
  Stammbäume  sich  im  hiesigen
Ptarrarchive  befinden,  wohin  sie  eigentlich
wohl  nicht  gehören.  Vielleicht  ist  nur  dem
zu  verdanken,  dass  sie  überhaupt  erhalten
sind  und  der  über  dem  grossen  Numismatiker
  schier  vergessene  gründliche  Genealoge
  Rasche  wieder  zu  Ehren  kommen
kann.

Holländische  Millionenerbschaften.

Schramm,  Brandt,  Schäfer,  Morgenstern.
Von  Leutnant  Diemer-Dresden.

Wie  es  gewissenlosen  Schwindlern  gelingt,
  selbst  mit  Hilfe  der  Genealogie  auf
Kosten  ihrer  leichtgläubigen  Opfer  ein  behagliches
  Leben  zu  führen,  das  lehren  uns  die
sog.  holländischen  Millionenerbschaften.  Es
kann  daher  nicht  eindringend  genug  davor
gewarnt  werden,  für  etwaige  aus  dem  18.  Jahrhundert
  stammende  Erbschaften  aus  Holland
einen  Pfennig  auszugeben,  da  diese,  wie  ja
auch  im  Reichsanzeiger  wiederholt  bekannt
gemacht  worden  ist,  sämtlich  und  unwiderruflich
  verjährt  sind.

Vor  kurzer  Zeit  fand  in  Zwickau  i.  Sa.
der  Prozess  gegen  einen  Agenten  und
Fahrradhändler  S.  in  Sachen  der  Schrammschen
  Millionenerbschaft  statt.  Mit  dieser
hatte  es  folgende  Bewandtnis:  Gegen  Ende
des  18.  oder  Anfang  des  19.  Jahrhundeıts
ist  angeblich  in  Holland  ein  Johann  Georg
Benjamin  Schramm  verstorben,  der  aus
der  Zwickauer  Gegend  stammte  und  Schiffskapitän,
  sowie  Besitzer  mehrerer  Schiffe
und  Handelshäuser  gewesen  sein  soll.  Das
Vermögen,  das  er  hinterlassen  haben  soll,
wird  auf  viele  Millionen  beziffert  und  soll
bis  heute  noch  nicht  an  die  rechtmässigen
Erben  gelangt  sein.  In  der  Zwickauer

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Gegend  ist  daher  schon  lange  der  Glauben
verbreitet,  dass  die  mit  dem  Schramm  verwandten
  Personen  noch  Anspruch  auf  seinen
Nachlass  haben.  Es  sind  deshalb  auch  seit
Jahrzehnten  Versuche  gemacht  worden,  das
Erbrecht  der  vermeintlichen,  hier  wohnenden
Nachkommen  Schramms  und  ihre  Ansprüche
auf  dessen  Nachlass  nachzuweisen,  doch
sind  diese  Versuche  bisher  erfolglos  geblieben
und  dürften  auch  für  die  Zukunft  völlig
aussichtslos  sein,  da,  wenn  die  Erbschaft
nicht  überhaupt  purer  Schwindel  ist,  diese
doch  längst  verjährt  ist.  Zuletzt  haben  sich
je  ein  Rechtsanwalt  in  Crimmitschau  uud
Zwickau,  sowie  eine  inzwischen  verstorbene
Witwe  in  Zwickau  um  die  Schrammsche
Erbschaft  bemüht,  jedoch  ohne  Erfolg.  Nach
deren  Tode  Oktober  1903  wurden  den
angeblichen  Schrammschen  Erben  von  den
Invalidenseheleuten  Str.  in  Bockwa  der
Angeklagte  S.  als  eine  zur  Vertretung  ihrer
Erbansprüche  geeignete  Person  in  Vorschlag
gebracht,  und  von  diesen  auch  in  einer  in
Bockwa  abgehaltenen  Versammlung  als
solcher  gewählt.  S.  soll  sich  nun  diesen
Umstand  und  die  Vertrauensseligkeit  und  Unbelehrbarkeit
  der  vermeintlichen  Erben  zunutze
gemacht  und  eine  grosse  Anzahl  ärmerer
Leute  in  der  Zwickauer  Gegend,  namentlich
  in  Rosenthal,  Oberhohndorf,  Bockwa,
Niederhasslau,  Aue,  Mylau  etc.  um  erhebliche
Geldbeträge  betrogen  haben.  Die  Anzahl
der  Geschädigten,  die  sich  haben  ermitteln
lassen,  betrug  über  50.  Von  den  etwa
30  Zeugen,  die  zur  Hauptverhandlung  geladen
  waren,  erklärten  die  meisten,  S.  besitze
auch  jetzt  noch  ihr  volles  Vertrauen  und
sie  seien  fest  davon  überzeugt,  dass  die
Millionenerbschaft  von  hochgestellten  Personen
  unrechtmässig  unterschlagen  sei,
weshalb  man  nun  im  Oerichtswege  die  Sache
niederschlagen  wolle.  Das  Urteil  lautete
auf  1  Jahr  3  Monate  Gefängnis  und  5  Jahre
Ehrenrechtsverlust.  (Dr.  Anzeiger  1906.)
Ueber  einenauf  Ersuchen  der  preussischen
Regierung  in  Amsterdam  verhafteten  Erbschaftsschwindler,
  G.  H.  de  Mettin,  wurde
Ende  der  90er  Jahre,  dem  B.  T.  gemeldet:
  Es  handelt  sich  hierbei  um  die