verstorbenen Frauenbreitunger Amtmanns
Peter Christoph Avemann war und deren
Brüder zu Frauenbreitungen — und zwar
unvermählt —- lebten und starben (Jakob
Philipp Elias A. + als Amtmann den 12. Mai
1764, Georg Ernst Christoph A. f als Rat
und Amtmann den 22. Januar 1805 und Ernst
Ludwig Anton A. T als Hofadvokat im
April 1805), erklärt es, dass die oben aufgezählten
Stammbäume sich im hiesigen
Ptarrarchive befinden, wohin sie eigentlich
wohl nicht gehören. Vielleicht ist nur dem
zu verdanken, dass sie überhaupt erhalten
sind und der über dem grossen Numismatiker
schier vergessene gründliche Genealoge
Rasche wieder zu Ehren kommen
kann.
Holländische Millionenerbschaften.
Schramm, Brandt, Schäfer, Morgenstern.
Von Leutnant Diemer-Dresden.
Wie es gewissenlosen Schwindlern gelingt,
selbst mit Hilfe der Genealogie auf
Kosten ihrer leichtgläubigen Opfer ein behagliches
Leben zu führen, das lehren uns die
sog. holländischen Millionenerbschaften. Es
kann daher nicht eindringend genug davor
gewarnt werden, für etwaige aus dem 18. Jahrhundert
stammende Erbschaften aus Holland
einen Pfennig auszugeben, da diese, wie ja
auch im Reichsanzeiger wiederholt bekannt
gemacht worden ist, sämtlich und unwiderruflich
verjährt sind.
Vor kurzer Zeit fand in Zwickau i. Sa.
der Prozess gegen einen Agenten und
Fahrradhändler S. in Sachen der Schrammschen
Millionenerbschaft statt. Mit dieser
hatte es folgende Bewandtnis: Gegen Ende
des 18. oder Anfang des 19. Jahrhundeıts
ist angeblich in Holland ein Johann Georg
Benjamin Schramm verstorben, der aus
der Zwickauer Gegend stammte und Schiffskapitän,
sowie Besitzer mehrerer Schiffe
und Handelshäuser gewesen sein soll. Das
Vermögen, das er hinterlassen haben soll,
wird auf viele Millionen beziffert und soll
bis heute noch nicht an die rechtmässigen
Erben gelangt sein. In der Zwickauer
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Gegend ist daher schon lange der Glauben
verbreitet, dass die mit dem Schramm verwandten
Personen noch Anspruch auf seinen
Nachlass haben. Es sind deshalb auch seit
Jahrzehnten Versuche gemacht worden, das
Erbrecht der vermeintlichen, hier wohnenden
Nachkommen Schramms und ihre Ansprüche
auf dessen Nachlass nachzuweisen, doch
sind diese Versuche bisher erfolglos geblieben
und dürften auch für die Zukunft völlig
aussichtslos sein, da, wenn die Erbschaft
nicht überhaupt purer Schwindel ist, diese
doch längst verjährt ist. Zuletzt haben sich
je ein Rechtsanwalt in Crimmitschau uud
Zwickau, sowie eine inzwischen verstorbene
Witwe in Zwickau um die Schrammsche
Erbschaft bemüht, jedoch ohne Erfolg. Nach
deren Tode Oktober 1903 wurden den
angeblichen Schrammschen Erben von den
Invalidenseheleuten Str. in Bockwa der
Angeklagte S. als eine zur Vertretung ihrer
Erbansprüche geeignete Person in Vorschlag
gebracht, und von diesen auch in einer in
Bockwa abgehaltenen Versammlung als
solcher gewählt. S. soll sich nun diesen
Umstand und die Vertrauensseligkeit und Unbelehrbarkeit
der vermeintlichen Erben zunutze
gemacht und eine grosse Anzahl ärmerer
Leute in der Zwickauer Gegend, namentlich
in Rosenthal, Oberhohndorf, Bockwa,
Niederhasslau, Aue, Mylau etc. um erhebliche
Geldbeträge betrogen haben. Die Anzahl
der Geschädigten, die sich haben ermitteln
lassen, betrug über 50. Von den etwa
30 Zeugen, die zur Hauptverhandlung geladen
waren, erklärten die meisten, S. besitze
auch jetzt noch ihr volles Vertrauen und
sie seien fest davon überzeugt, dass die
Millionenerbschaft von hochgestellten Personen
unrechtmässig unterschlagen sei,
weshalb man nun im Oerichtswege die Sache
niederschlagen wolle. Das Urteil lautete
auf 1 Jahr 3 Monate Gefängnis und 5 Jahre
Ehrenrechtsverlust. (Dr. Anzeiger 1906.)
Ueber einenauf Ersuchen der preussischen
Regierung in Amsterdam verhafteten Erbschaftsschwindler,
G. H. de Mettin, wurde
Ende der 90er Jahre, dem B. T. gemeldet:
Es handelt sich hierbei um die