Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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53. 
Ministerial-Ersatzvertheilung. 
Die Kriegsministerien vertheilen die in ihrem Bereiche aufzubringenden Bedarfszahlen 
auf die Ersatzbezirke nach dem Verhältniß ihrer Bevölkerung und unter Anrechnung der 
eingetretenen Freiwilligen (§ 52, 3.. 
Die seitens des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums aufzustellende Ministerial-Er- 
satzvertheilung enthält außer der Gesammtzahl der aus jedem Ersatzbezirk zu stellenden 
Rekruten die Zahl der behufs Ausgleich für Truppentheile des anderen Armeecorps, bezw. 
für diejenigen Truppentheile abzugebenden Rekruten, welche sich gleichmäßig aus den 
beiden Ersatzbezirken ergänzen. (H. O. 82, 1. 
Diese Ministerial-Ersatzvertheilung für das Königreich Bayern wird vom Kriegsmini- 
sterium im Vereine mit dem Staatsministerium des Innern den Ersatzbehörden dritter 
Instanz zugeschlossen. Das Königlich Preußische Kriegsministerium übersendet die Mini- 
sterial-Ersatzvertheilung allen nach § 2, 2 a bis v in der Ministerialinstanz fungirenden 
Zivilbehörden, der Admiralität, sämmtlichen unterstellten Generalkommandos und dem 
Kommando der Grohherzoglich Hessischen 25.) Didvision. 
Aenderungen der Ministerial-Ersatzvertheilung dürfen nur durch das zuständige Kriegs- 
ministerium vorgenommen werden. Nach Ausgabe der Ministerial-Ersatzvertheilung 
findet in Bayern die Bestimmung des § 52, 9 sinngemäße Anwendung. 
Ueber den aufzubringenden Bedarf an Ersatzreservisten siehe § 54, 5. 
Der Bedarf an Marine-Ersatzreservisten aus der Landbevölkerung § 18, 1) wird 
bis zum 15. April jedes Jahres von der Admiralität dem Preußischen Kriegsministerium 
mitgetheilt und von diesem auf die Bezirke des I., II., IX. und X. Armeekorps nach 
Anhalt der Bevölkerung vertheilt. 
86b4. 
Korps-Ersatzvertheilung. 
Die Generalkommandos verkheilen im Einverständniß mit den in der dritten Instanz 
sungirenden Zivil-Verwaltungsbehörden (§ 2, 9) den aus den Ersatzbezirken ihres Be- 
reichs (6 1, 1) aufzubringenden Ersatzbedarf auf die Infanterie-Brigadebezirke (Korps-
	        
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