Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

8. 2. 
Zu Abgabe der Gutachten sind zuständig das Medizinal-Comité an der Universität 
München für den Bezirk des Militärbezirksgerichts München und das Medizinal-Comité 
an der Universität Würzburg für den Bezirk des Militärbezirksgerichts Würzburg. 
8. 3. 
Die Militär-Untersuchungsrichter haben die der Untersuchung zu unterwerfenden Gegen- 
stände an ihr vorgesetztes Militärbezirksgericht zu übersenden. 
München, den 4. Jannar 1889. 
Luitpold 
Prinz von Sayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Feilitsch. v. Heinleth. Frhr. v. Leonrod. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Chef der Central-Abtheilung: 
Sixt, Oberst z. D. 
Nr. 689. 
Bekauntmachung, die Beförderung von Leichen betreffend. 
R. Staatsministerium des Innern. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 12. Oktober vor. Is. (Ges.= und Ver- 
ordnungs-Blatt S. 642 ff.) wird nachstehend eine weitere Bekanntmachung des Reichs- 
kanzlers vom 29. November 1888 veröffentlicht. 
München, den 14. Januar 1889. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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