Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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8 57. 
Aufstellung der Grundlisten. 
Die Vorsteher der Gemeinden oder gleichartigen Verbände haben alljährlich im Monat 
Januar durch öffentlichen Anschlag, durch öffentliche Blätter oder auf andere ortsübliche 
Weise die zur Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle verpflichteten Militärpflichtigen, 
sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot= oder Fabrikherren 2c. zur Befolgung der 
im § 25 enthaltenen Bestimmungen auffordern zu lassen. 
Alle Militärpflichtigen, welche sich zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, 
sind nach vorheriger Prüfung ihrer Papiere sogleich einzutragen oder es ist ihnen eine 
Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung zu ertheilen. 
. Ueber die Aufstellung und Berichtigung der Rekrutirungsstammrollen siehe §§ 45 und 46. 
Ueber die Einreichung der Rekrutirungsstammrollen u. s. w. an die Zidvilvorsitzenden 
der Ersatzkommissionen siehe § 46, 11. 
Ueber die Aufstellung der alphabetischen Liste des laufenden Jahres und die Berichtigung 
der alphabetischen Listen der beiden Vorjahre siehe § 47. 
Ueber die Aufstellung und Berichtigung der Restantenlisten siehe § 48. 
. Insoweit die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission Hülfslisten für ihren Gebrauch 
erforderlich erachten, lassen sie dieselben durch ihr Büreaupersonal anfertigen (§ 44, ). 
9 58. 
Vorbereit ngseingaben. 
Um Militärpflichtige, die anderwärts geloost haben, beim Musterungsgeschäft einrangiren 
zu können (8§ 66), ist die Kenntniß der Abschlußnummer erforderlich. 
Ueber die Bedeutung der Abschlußnummer siehe § 66, 5. 
Die Abschlußnummer wird für jeden Aushebungsbezirk zum 1. Februar jedes Jahres 
durch die Ober-Ersatzkommission festgestellt. 
Nach Feststellung der Abschlußnummern sind dieselben sogleich mit den bei der Loosung 
gezogenen höchsten Nummern durch die Infanterie-Brigadekommandeure den General- 
kommandos und durch diese dem Kriegsministerium nach Muster 8 zum 20. Februar 
anzuzeigen. 
9 
Muster 8. 
nebersicht der 
Abschluß- 
nummern.
	        
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