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8 108.
Erfüllung der Militärpflicht.
. Zur Kontrole über Erfüllung der Militärpflicht (5 22) dienen die im ersten Theil
vorgeschriebenen Scheine (Muster 1 bis 5, 11, 12, 15 bis 17).
Die Ertheilung dieser Scheine im Original erfolgt kostenfrei. Für Ausfertigung
von Duplikaten werden 50 Pfennig Schreibgebühr entrichtet.
Anträge auf Ausfertigung von Duplikaten — ausschließlich der Ersatzreserve-
pässe, Marine-Ersatzreservepässe, Rekrutenurlaubspässe und Freiwilligenannahmescheine —
werden an den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission des Aufenthaltsorts gerichtet
Anträge auf Ausfertigung von Duplikaten der vorstehend ausgenommenen Militär-
papiere sind an die Kontrolstelle zu richten (8 112, 40.
Die Ausfertigung des Duplikats darf. nur von der Behörde erfolgen, welche das
Original ertheilt hat. Diese Behörde erhebt auch die Schreibgebühren.
Wer sich über die Erfüllung der Militärpflicht nicht ausweisen kann, wird zur so-
fortigen Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle veranlaßt.
4Heimathsscheine, Auslandspässe und sonstige Reisepapiere sind Militärpflichtigen nur
für die Dauer der ihnen bewilligten Zurückstellung (§ 29) zu gewähren.
Anmusterungen Militärpflichtiger durch die Seemannsämter dürfen nur für die Dauer
der ihnen bewilligten Zurückstellung (§§ 29 und 33, 9) stattfinden.
Von der Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung gegen Militärpflichtige, sowie von
jeder Verurtheilung Militärpflichtiger ist dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission
ihres Aushebungsbezirks möglichst bald Kenntniß zu geben") (§ 106, 8).
Abschnitt XIX.
Erfüllung der Dienstpflicht.
8 109.
Erfüllung der Dienstpflicht im Allgemeinen.
Die Dienstpflicht wird theils im aktiven Heere bezw. in der aktiven Marine, theils
im Beurlaubtenverhältniß abgeleistet.
*) Ist der Militärpflichtige inzwischen zu den Personen des Beurlaubtenstandes übergetreten, so hat
die Abgabe der Mittheilung an das zuständige Bezirkskommando zu erfolgen.
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