Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

–  f69  —

 

 

des  Aushebungsbezirks

(Vor=  und  Familiennamen)
18.  J  (Ort).
Bundesstaat)
Hcere  und  in  der  Marine  anerkannt.

und  bleiben  auch  im  Kriege  von  jeder  weiteren  Gestellung  vor

behörden  gegenüber  als  Ausweis.

„  den  ten  18.

Ersatznommission  im  Bezirk
Infanteriebrigade.

Der  Zibilvorsitende.

Duplikat  50  Pfennig.