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Festgesetzter
Cap. 8 Vortrag. Betrag
Uebertrag6506 *
III. 1 Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse:
a) im allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes
vom 10. November 1861 . b7 271 94
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Eintonmens des ge-
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise aus Central=
fonds 149 098 87
) zur weiteren Aufbesserung aus Kreiefonds . 50 500 —
d) zur Gewährung von Zulagen à 90 ¾ an alle Verweser,
weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Centralfonds
33 982 4 504LQ —
e) zur Umwandlung von Verweserstellen in wirkliche Schulstellen 7000 —
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen:
a) à 90 J¾ für die wirklichen Schullehrer und à 45 J.# t
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen ·
aus Centralfonds nach den Bestimmungen des Budgets
der XIX. Finanzperiode 363 330 4 — 3 — —
b) besondere Zulagen aus Kreisfonds:
aa) an Lehrer in Gemeinden des Donaumooses #
bb) an den Lehrer in der sehr abgelegenen Gemeinde 5 100 62
Balderschwang
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen:
Zur Erhöhung der Naturalverpflegs-Entschädigungen für die
Schulgehilfen mit Ausnahme jener in den Gemeinden von
2500 Seelen und darüber
40 Oobo —
Latus
345 477 51