Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

  
  
  
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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag. Betrag 
Uebertrag6506 * 
III. 1 Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) im allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes 
vom 10. November 1861 . b7 271 94 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Eintonmens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise aus Central= 
fonds 149 098 87 
) zur weiteren Aufbesserung aus Kreiefonds . 50 500 — 
d) zur Gewährung von Zulagen à 90 ¾ an alle Verweser, 
weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Centralfonds 
33 982 4 504LQ — 
e) zur Umwandlung von Verweserstellen in wirkliche Schulstellen 7000 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) à 90 J¾ für die wirklichen Schullehrer und à 45 J.# t 
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen · 
aus Centralfonds nach den Bestimmungen des Budgets 
der XIX. Finanzperiode 363 330 4 — 3 — — 
b) besondere Zulagen aus Kreisfonds: 
aa) an Lehrer in Gemeinden des Donaumooses # 
bb) an den Lehrer in der sehr abgelegenen Gemeinde 5 100 62 
Balderschwang 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
Zur Erhöhung der Naturalverpflegs-Entschädigungen für die 
Schulgehilfen mit Ausnahme jener in den Gemeinden von 
2500 Seelen und darüber 
  
40 Oobo — 
  
Latus 
  
345 477 51
	        
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