Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

Muster 17 zu s 88. 
Berechtigungsschein 
zum einjährig-freiwilligen Dienst. 
Der. GStand der Gewerbhe í , (Vor= und Familiennamen), geboren 
am . ten 18 z. (Ort, Bezirksamt 2c., Regierungsbezirk, 
Bundesstaah, erhält nach Pristls seiner persönlichen Verhältnisse und seiner wissenschaftlichen Befähigung 
hiermit die Berechtigung, als Einjährig-Freiwilliger zu dienen. 
Behufs Zurückstellung von der Aushebung hat sich Juhaber beim Beginn desjenigen Kalenderjahres, 
in welchem er das 20. Lebensjahr vollendet, sofern er nicht bereits vorher zum aktiven Dienst eingetreten ist, 
bei der Ersatzkommission seines Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden. 
Bei der Meldung zum Diensteintritt ist dieser Schein und ein obrigkeitliches Zeugniß über die sitt- 
liche Führung seit Ertheilung der Berechtigung vorzuzeigen. 
Wer den Zeitraum der gewährten Zurückstellung verstreichen läßt, ohne sich zum Diensteintritt zu 
melden, oder nach Annahme zum Dienst sich rechtzeitig zum Dienstantritt zu stellen, verliert die Berechtigung 
zum einjährig- freiwilligen Dienst. 
Die Einreichung eines Gesuchs um weitere Zurückstellung entbindet nicht von der Verpflichtung der 
Meldung zum Diensteintritt vor Ablauf der Zurückstellung. 
(Ort, Datum.) 
Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. 
(L. S.) N. N. N. N. 
Inhaber ist bis zum 1. Oktobee. von der Aushebung zurückgestellt. 
Beim Eintritt einer Mobilmachung hat er sich sofort zur Stammrolle anzumelden. 
(Ort, Datum.) 
Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes 
(I. S.) N. N. N. N. 
Die Zurückstellung ist bis zum 1. Oktober 18—. verlängert. 
(Ort, Datum.) 
Ersatzkommission des Anshebungsbezirkes .. 
(I. S.) N. N. N. N. 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Aumerkung. Der Berechtigungsschein ist in der Größe eines Bogens anzulegen. 
Auf der dritten Seite des Bogens sind die Bestimmungen der §§ 93 und 94, 1 bis o abzudrucken.
	        
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