Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Liste 
der im Bezirk des Armeekorps von der (Behörde) 
für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
Termin am l. Februar. 
  
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Erlänterungen. Von den in der Liste für (18. .. / ) als nnabkömmlich bezeichneten Offizieren und Maunschaften sind ab- 
kömmlich und deshalb in die vorliegende Liste nicht aufgenommen. 
N a ch t ra g 8 i st e Zu Muster 20, zu 8 126. 
zu den unterm 1. Febrnar im Bezirk des Armeekorps von der (GBehörde) 
für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
  
  
  
Termin am 1. September. 
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A. Abgang. 
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