Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Muster 21 zu § 127 
  
Namentliche Liste Nr. 4 
der seitens der (Eisenbahnverwaltung) für 18./ Feldeisenbahnformationen 
  
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 
Stellung oder, Datum des Vor- Militärcharge Waun und bei Wohnort Bemerkungen 
Funktion Eintritts in und und wwelchem Trup- ibo C 
im den Dienst dem *5 pentheil ins Bezirks-, Woh. der des Chefs 
Eisenbahn · Bahn- Familien- Truppen-##tehende Heer Ortmt Bahn= des Ingeuieur- 
ddbienst verwaltung namen gattung eingetreten . nung verwaltung Corps 
  
  
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Erläuterungen: 1. Jede Liste ist auf ein besonderes Blatt zu schreiben, so daß dieselben einzeln zu versenden sind. Die Listen 
sind zu numeriren. 
2. Innerhalb der einzelnen Listen sind die Beamten 2c. derselben Dienststellung hinter einander aufzuführen. 
3. Den gesammelten Listen jeder Bahnverwaltung ist eine summarische Uebersicht beizufügen, welche folgende 
  
Skalten enthält- Zu Muster 21, zu § 127. 
% Die Namen der Ausgewählten 
Beamten- Zahl Zahl befinden sich 
der seiteus des Chefs,der seitene der o-domoom - 
Nr. oder . I« ·--» Bemerkungen 
Arbeiter- des IngenieurkorpyFF Bahnverwaltung in Liste unter welcher 9 
stellung Vertheilten Anegewählten Nr. lanfenden 
Nummer 
  
  
  
  
  
 
	        
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