W. O. — 205 —
Muster 22 zu § 128.
Liste
der im Bezirk der (Eisenbahnverwaltung) angestellten Beamten und
Arbeiter, welche von dem Bezirkskommadon kontrolirt werden und bis
zum 1. April 18 vom Waffendienst zurückzustellen sind.
1. 2. 3. 4. G. 6. 7.
Stell Militärch Wann und bei
* Vor· und inatse welchen Tunpdemtten Bohnort
Nr. Winime Familien= Truppen- ins stehende Herir Vezirloamt Bemerkungen.
bahndienst namen gattung eingcetreten Ort B
Muster 23 zu § 128.
Bescheinigung
über Anstellung im Dienst der (Bezeichnung der Eisenbahn).
Der (Vor= und Familiennamen), welcher nach Ausweis seiner Militärpapiere im Bereich des Bezirks-
kommands . kontrolirt wird, ist als (Stellung oder Funktion im Eisenbahndienst)
bei der unterzeichneten Eisenbahnverwaltung angestellt und daher vom Waffendienst zurückzustellen.
(Ort, Datum.)
(Bezeichnung der Eisenbahnverwaltung.
(Stempel.)
Inhaber ist, sofern er im Eisenbahndienst verbleibt, bis zum 1. April vom Waffendienst zurückgestellt.
(Ort, Datum.)
(Bezeichnung Lee Bazirksrommandos
el.)
Anmerku
.
i Bescheinigungen über Anstellung von ausgebildeten dandstur mpflichtigen des zweiten Aufgebots sind
die Worte Si wird“ zu streichen und dafür zu setzen: „seinen Wohnst hat“