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besonderer Erlaubnis des Magistrates übernachten. ). Es scheint
das nicht eine freundliche Stimmung zu verrathen. Die Verdunkelung
der wahren Lage der Dinge, welche aus dem Eroberer
einen Vertheidiger seiner selbst und seines angegriffenen Landes
gemacht hat, konnte noch nicht eintreten bei den Zeitgenossen, die
nicht aus Büchern die Geschichte lernten, sondern sie mit Furcht
und Grauen selber erlebt hatten. Die Existenz zweier Völker war
durch den Frieden von Hubertsburg documentirt: diese Völker
waren die Deutschen und die Preußen. Denn dieser letztere Name
gewann von da an die Oberhand für die Unterthanen des Königs
in Preußen, und Kurfürsten von Brandenburg. Die Grundlage
war gelegt. Was ferner sich entwickelte, war eine unvermeidliche
Folge dieses Dualismus. Da der König von Preußen der Natur
der Sache gemäß in Deutschland keine Freunde hatte und nicht
haben konnte: so mußte er seine Stütze im Auslande suchen. Einer
Stütze aber bedurfte er. Denn wie auch immer er die Kräfte
seines Landes anspannen mochte: eine auf sich selbst ruhende Großmacht
konnte er mit seinen Mitteln nicht werden.
Aber weiter noch: nicht bloß ward die politische Trennung
desjenigen Theiles der Deutschen, welcher dem Hause Hohenzollern
unterthan war, von dem Reiche und den anderen Deutschen durch
den siebenjährigen Krieg ganz und vollständig vollzogen, sondern
nicht minder auch die moralische Trennung. Die Trennung ging
über in Blut und Leben des Volkes. Für den Adel des Preußenkönigs
war es das hohle Phantom des Ruhmes, für die Geringeren
das vergossene Blut, bei Einigen möglicher Weise auch der
Religionseifer, was sie zusammen kittete gegen das katholische
Oestreich. Daß die protestantischen Länder des Reiches mit Ausnahme
des Nordwestens nicht minder am Kriege gegen Friedrich Theil
genommen, ward in Preußen bald verdeckt durch das Vorwiegen
1) 9. Octbr. 1764.