Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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ungen im Kreishaushalte verfügt hat, insoweit solche Bewilligungen Unsere Allerhöchste 
Genehmigung nicht anderweit erhalten haben. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir demselben 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen Bestrebens 
für Förderung der Kreis-Interessen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 14. Februar 1889. 
Luitpold 
Prinz von Bayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Luhß. IDr. v. Riedel. Frhr. v. Feilicßzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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