Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

  
  
M 10. 131 
I Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
i —«,,7--·,; 
Uebertrag 113 765 53 
III 1 b) zur Aufbesserung des Einkommens des gesammten be 
personals in bisheriger Weise 144 192 60 
— c, zur Gewährung einer Zulage von je 90 % an alle 
Schulverweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
36 200 M 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in Ge- 
meinden unter 2 500 Seelen und zwar der wirklichen 
Lehrer auf 850 „(, der Verweser auf 720 -X aus 
Kreisfonds 61 827 — 
e) zur Aufbesserung des Mininal Eintonmens der Lehrer 
in Gemeinden von 2500 Seelen und darüber auf 1000 M. 
1 ebenfalls aus Kreisfonds . 16 000 — 
I) zur Erhöhung der Aversalvergütung für die Naturaloer. 
pflegung der Schulgehilfen auf 158.4. 38 000 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Be- 
stimmungen des Budgets der XIX. Finanzperiode à 90 M. 
für die wirklichen Schullehrer und à 45 ¾ für die ständigen 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen aus Staatsfonds 
417 952 A. bO 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9000 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstüburgen für 
das altive Lehrerpersonal 4 boo — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Squllassen: I 
Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondskasse in Ansbach 3 430 — 
  
  
Latus 
  
390 715 |13
	        
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