Full text: Kriegsanordnungen des stellv. Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps

Verkehr mit Erzeugnissen der Milchwirtschaft. 37 
88. 
Wird der Kaufpreis über die in den vorstehenden 
Paragraphen bestimmten Zahlungszeiten hinaus gestundet, 
so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über 
Reichsbankdiskont zugeschlagen werden. 
Übernimmt der Erzeuger oder der Großhändler das 
Zurollen der Ware nach dem Lager des Käufers oder die 
BVersendung nach einem anderen Orte, so dürfen ihm nur 
seine Barauslagen ersetzt und bei Verwendung von eige- 
nem Fuhrwerk nur die Vergütung gewährt werden, die 
vor dem 1. August 1914 üblich war. Streitigkeiten entscheidet 
endgültig die Distriktsverwaltungsbehörde. 
§ 9. 
Für die Heeresverwaltung (Feld= und Besatzungsheer, 
Marine, Ersatzmagazine und Proviantämter) dürfen Butter 
und Käse nur durch Vermittlung der stellv. Intendantur 
I. Bayer. A. K. geliefert werden. 
B. Verkehr. 
8 10. 
Zur überwachung des Verkehrs mit Butter und Käse 
und zur Regelung der Ausfuhr von Erzeugnissen der 
Milchwirtschaft aus dem Korpsbezirk wird eine Vertei- 
lungsstelle errichtet. 
Die Verteilungsstelle führt die Bezeichnung „Vertei- 
lungsstelle für Erzeugnisse der Milchwirschaft I. Bayer. A.K.“ 
Die Auslagen, die der Verteilungsstelle erwachsen, 
werden auf die Beteiligten anteilsmäßig ausgeschlagen. 
8 11. 
Jeder Verwahrer von Butter und Käse hat der Ver- 
teilungsstelle auf Verlangen jede Auskunft zu geben, die 
bestimmt ist, den Vollzug dieser Vorschriften zu sichern, 
also insbesondere den jeweiligen Bestand anzuzeigen, 
Proben einzusenden, die Besichtigung der Geschäftsräume 
und der Vorräte zu gestatten, Einsicht in die Geschäfts- 
aufzeichnungen und Belege zu gewähren. 
Wer Käse nach Emmentaler Art aus dem Ausland 
einführt, hat der Verteilungsstelle bei jedesmaligem Ein- 
gang Laibzahl, Gewicht und Preis des eingeführten Käses 
umgehend anzuzeigen. Wer hiemit Handel treibt, hat ein 
Zahlungs- 
beding- 
ungen, 
Fuhrlohn. 
Heeres 
bedarf. 
Verteilungs- 
stelle. 
Auskunft- 
pflicht.
	        
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