Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

K 10. 149 
vom 24. März 1883 mit dem Hinweis darauf beschieden, daß unter den obwaltenden 
Verhältnissen eine erfolgreiche Aufnahme des erforderlichen Bedarfes in das Staatsbudget 
nicht ausführbar erscheine. In den Landraths-Abschieden vom 5. Mai 1884, vom 27. Fe- 
bruar 1885 und vom 19. April 1887 wurden die wiederholten Anregungen durch die Bezug- 
nahme auf obigen Bescheid abgelehnt. Der jüngste Antrag des Landrathes wird damit be- 
gründet, daß eine Vorlage in Bezug auf die Uebernahme der Dotation der Anstalt auf 
Centralfonds nunmehr Aussicht auf Erfolg habe. 
Der Landrath hat die Anhaltspunkte nicht bezeichnet, auf Grund deren eine Vorlage 
in Bezug auf die Uebernahme der Dotation der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt auf Cen- 
tralfonds nunmehr beim Landtage Aussicht auf Erfolg haben sollte; die seitherigen Verhand- 
lungen des Landtages jedoch, aus welchen zunächst eine derartige Schlußfolgerung zu ziehen 
wäre, rechtfertigen eine solche Annahme nicht. 
Wir vermögen deshalb auch dermalen der gestellten Bitte keine weitere Folge 
zu geben. 
3. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Errichtung einer zweiten sechs- 
kursigen Kreisrealschule in München ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. Wir be- 
auftragen hiernach die Kreisregierung, Kammer des Innern, von Oberbayern, die erforder- 
lichen Einleitungen zum weiteren Vollzuge dieser Beschlüsse zu treffen und dem k. Staats- 
ministerium des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten seinerzeit baldthunlichst die 
veranlaßten Vorlagen zur schulaufsichtlichen Würdigung zu unterbreiten. 
4. Der Landrath hat die Mittel zur Ausstellung eines vierten Bezirks-Kulturinge- 
nieurs bewilligt und hiedurch den weiteren Ausbau der Organisation des kulturtechnischen 
Dienstes für den Regierungsbezirk von Oberbayern in anerkennenswerther Weise gefördert. 
Diesem Beschlusse haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen in 
dieser Beziehung auf die an. die k. Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern, er- 
gangene Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 26. November v. Js. 
Nr. 17009. 
5. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich einer Erweiterung der Kreis-Irrenanstalt 
Gabersee wurden bereits verbeschieden; in dieser Hinsicht wird auf die von dem k. Staats- 
ministerium des Innern an die k. Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern er- 
gangene Entschließung vom 19. Januar lfd. Is. Nr. 854 verwiesen.
	        
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