Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

MÆ 10. 153 
* 
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
—.2. 
Uebertrag81 67528 
III. 1 b) Gehaltsergänzungszuschüsse für die in wirkliche Lehrerstellen 
  
  
  
  
umgewandelten früheren isolirten Verweserstellen. . 7274 08 
) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise . .1Z2055—- 
d) zur Gewährung einer Zulage von 90 M an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
62 6404 — J — □— 
e) Gehaltszuschüse zur Errichtung weltlicher Lehrerinnen- 
stellen . . 7000— 
s) zur Aufbesserung des gehrereinkommens in Gemeinden von 
25500 Seelen und darüber auf 1000 J, und in Ge- . 
meinden unter 2 500 Seelen auf 850 X aus Kreisfonds 71520 32 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Be- 
stimmungen des Budgets der XIX. Finanzperiode àA 90 M. 
für die wirklichen Schullehrer und à 45 —N¼ für die ständigen 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen 423 790 A. 76 3N — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
  
a) zur Deckung der Gehilfengehalte in bisheriger Weise24455 82 
b) Naturalverpflegskostenbeiträge für 461 à 200 -4 .492200 — 
l Tit. 5 Besondere Remunerationen und Unterstützungen für 
das aktive Lehrer-Personal: 
a) für die Arbeitslehrerinnen 15000 — 
b) für die Konferenzvorstände . . 6000— 
· Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schullassen: 
a) Zuschüsse an weibliche Klosterschulen . . .1247066 
  
  
  
  
Latus 1449 361 16 
25“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.