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Bremen 1 Stimme.
Hamburcreg 1 6„
Ueber dem Bundesrathe tagt der Reichstag, die vom Volke
gewählte Versammlung, welche das Recht hat, „innerhalb der
Competenz des Bundes Gesetze vorzuschlagen und an dieselbe
gerichtete Petitionen dem Bundesrathe, resp. dem Bundeskanzler
zu überreichen.“ Die Competenz des Reichstages erstreckt sich
auf Heimaths= und Niederlassungsrecht, auf Handel und Zölle,
auf Industrie, auf Banken, Erfindungspatente, Straßen-, Eisenbahn-,
Post= und Telegraphenwefen, auf Civilverfahren und
Strafrecht und noch manches andere. Was aber die Politik betrifft,
so hat diese Herr von Bismarck für sich selbst zurückbehalten
und dem Reichstage nur die schöne Aufgabe gestellt, das
nöthige Geld zu bewilligen, um das Land stets bis an die Zähne
bewaffnet zu erhalten. Und das Parlament gab denn auch gleich
von vornherein auf fünf Jahre (1867 bis 1872) sein wesentlichstes
Vorrecht auf, das Contingent und den Militäretat zu votiren.
Man sieht also, daß Herr von Bismarck im Kriegsgetümmel
wie im Wortgefechte stets weiß, was er thut. Er hatte für
Preußen eine mächtige Kriegsmaschine geschaffen, bestehend aus
dem preußischen Gardecorps und sechs Armeen, von denen jede
zwei Armeecorps umfaßt, im Ganzen 118 Regimenter Infanterie,
18 Bataillone Jäger, 76 Regimenter Cavallerie, 13 Regimenter
Feld-Artillerie, 10 Regimenter Festungs-Artillerie,
13 Pionier= und 13 Train-Bataillons, sowie Landwehr und am
Ende noch gar Landsturm.
Herr von Bismarck wußte es, um den Kohl fett zu machen,
auch in Süddeutschland ganz nach seinem Belieben einzurichten.
Herr von der Pfordten, der bayrische Minister für die auswärtigen
Angelegenheiten, wurde entlassen, und an seiner Stelle der
Fürst von Hohenlohe, eine bei Herrn von Bismarck sehr beliebte
Persönlichkeit, ernannt. Herr von Hohenlohe erklärte am 29.
Jannar 1867 dem bayrischen Abgeordnetenhause, „daß Bayern
eines Schutzes bedürfe! Es müsse sich auf eine Großmacht