Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

10. 171 
Nr. 2766. 
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 5. bis 17. November 1888. 
Im Namen Feiner Majestät des Rönigs. 
EZnitpol!. 
Vvon Gotteg Gnaden Höniglicher Prinz von Gayern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg 
in seinen Sitzungen vom 5. bis 17. November 1888 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1887. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1887 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1889. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungobezirks von Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1889: 3 173 968 J 59 27, wovon ein Steuerprozent auf 
31 739 * 68 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1889. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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