Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

38 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfond s 
· für das Jahr 1887. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1887 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
H. 
Steuerprincipale für das Jahr 1889. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 
1889 2297082 -A, wovon ein Steuerprozent auf 22 970 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1889. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Anträge und Wünsche des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Für die Opferwilligkeit, mit welcher der Landrath nicht nur die sämmtlichen Po- 
stulate für die gewerblich technischen Schulen einschließlich der postulirten 79 igen Gehalts- 
aufbesserung der nicht pragmatischen Bediensteten dieser Anstalten genehmigt, sondern auch 
für die im Kreise bestehenden gemeindlichen Realschulen namhast erhöhte Kreisfondszuschüsse 
bewilligt hat, drücken Wir demselben gerne Unsere besondere Anerkennung aus. 
2. Bezüglich des wiederholt gestellten Antrages, es möchten die sämmtlichen Real- 
schulen des Königreiches zu Staatsschulen erklärt und die Kosten für dieselben ähnlich wie 
bei den humanistischen Anstalten auf Centralfonds übernommen werden, verweisen Wir den 
Landrath auf die ihm bereits in den Landrathsabschieden für die Jahre 1886, 1887 und 
1888 im gleichen Betreffe ertheilten Bescheide.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.