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J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfond s
· für das Jahr 1887.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr
1887 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
H.
Steuerprincipale für das Jahr 1889.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr
1889 2297082 -A, wovon ein Steuerprozent auf 22 970 sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1889.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die Anträge und Wünsche des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen:
1. Für die Opferwilligkeit, mit welcher der Landrath nicht nur die sämmtlichen Po-
stulate für die gewerblich technischen Schulen einschließlich der postulirten 79 igen Gehalts-
aufbesserung der nicht pragmatischen Bediensteten dieser Anstalten genehmigt, sondern auch
für die im Kreise bestehenden gemeindlichen Realschulen namhast erhöhte Kreisfondszuschüsse
bewilligt hat, drücken Wir demselben gerne Unsere besondere Anerkennung aus.
2. Bezüglich des wiederholt gestellten Antrages, es möchten die sämmtlichen Real-
schulen des Königreiches zu Staatsschulen erklärt und die Kosten für dieselben ähnlich wie
bei den humanistischen Anstalten auf Centralfonds übernommen werden, verweisen Wir den
Landrath auf die ihm bereits in den Landrathsabschieden für die Jahre 1886, 1887 und
1888 im gleichen Betreffe ertheilten Bescheide.