Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

seh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
20. 
München, den 4. Juni 1889. 
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 24. Mai 1889, die Postordnung zum Gesetze über das Postwesen des Deuischen Neiches 
vom 28. Oktober 1871 beireffend. — Bekanntmachung vom 21. Mai 1889, Abgabe von Notter'schen Pastillen 
im Handverkaufe der Apotheken betreffend. — Bekanntmachung vom 27. Mai 1889, Behandlung der Gesuche 
um ausnahmsweise Anerkennung der Zeugnisse ausländischer Lehranstalten rücksichtlich der Befähigung zum ein- 
jährig-freiwilligen Dieust betreffend. 
Nr. 22131l. 
Bekanntmachung, die Postordnung zum Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reiches 
vom 28. Oktober 1371 betreffend. 
Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern. 
Nachfolgend wird eine auf Grund des §. 50 des Gesetzes über das Postwesen des 
Deutschen Neiches vom 28. Oktober 1871 mit Giltigkeit für den Postverkehr zwischen Bayern 
einerseits, dann dem Reichspostgebiete und Württemberg andererseits erlassene Verordnung des 
Neichslanzlers vom 9. de. Mts., „Abänderungen der in Nummer 23 des Gesetz= und Ver- 
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