Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

  
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über Unfallversicherung in Bayern gebildeten Berufogenossenschaften und an deren Mitglieder 
behufs Ausstattung der Nothverbandskästen im Handverkaufe abgegeben werden. 
München, den 24. Mai 1889. 
4rhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Nr. 7633. 
Bekanutmachung, Behandlung der Gesuche um ausnahmsweise Anerkennung der Zeugnisse 
ausländischer Lehranstalten rücksichtlich der Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst. 
R. Itaatsministerium des Innern und K. RKriegsministerium. 
Gesuche um ausnahmsweise Anerkennung der von ausländischen höheren Lehranstalten 
ertheilten Reifezengnisse für die Universität als gültige Zeugnisse der wissenschaftlichen Be- 
fähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst in Deutschland (§. 90 Ziffer 7 der Wehr- 
ordnung vom 19. Jannar 1889, Ges.= u. Verord.-Bl. S. 123) sind gemäß Ausschreibens 
des Reichskanzlers vom 13. d. Mts. (Centr.-Bl. f. d. Deutsche Reich S. 287) an den 
Civilvorsitzenden der zuständigen Ersatzkommission (§. 25 Ziffer 2—4 der Wehr-Ord.) zu richten, 
welcher nach Feststellung der in Betracht kommenden Verhältnisse die Gesuche auf dem In- 
stanzenwege hierher befördern wird. Von hier aus wird die Entscheidung des Reichskanzlers 
eingeholt werden. 
München, den 27. Mai 1889. 
Frhr. v. Feilitsch. v. Beinleth. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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