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über Unfallversicherung in Bayern gebildeten Berufogenossenschaften und an deren Mitglieder
behufs Ausstattung der Nothverbandskästen im Handverkaufe abgegeben werden.
München, den 24. Mai 1889.
4rhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.
Nr. 7633.
Bekanutmachung, Behandlung der Gesuche um ausnahmsweise Anerkennung der Zeugnisse
ausländischer Lehranstalten rücksichtlich der Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst.
R. Itaatsministerium des Innern und K. RKriegsministerium.
Gesuche um ausnahmsweise Anerkennung der von ausländischen höheren Lehranstalten
ertheilten Reifezengnisse für die Universität als gültige Zeugnisse der wissenschaftlichen Be-
fähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst in Deutschland (§. 90 Ziffer 7 der Wehr-
ordnung vom 19. Jannar 1889, Ges.= u. Verord.-Bl. S. 123) sind gemäß Ausschreibens
des Reichskanzlers vom 13. d. Mts. (Centr.-Bl. f. d. Deutsche Reich S. 287) an den
Civilvorsitzenden der zuständigen Ersatzkommission (§. 25 Ziffer 2—4 der Wehr-Ord.) zu richten,
welcher nach Feststellung der in Betracht kommenden Verhältnisse die Gesuche auf dem In-
stanzenwege hierher befördern wird. Von hier aus wird die Entscheidung des Reichskanzlers
eingeholt werden.
München, den 27. Mai 1889.
Frhr. v. Feilitsch. v. Beinleth.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.