Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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eseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
2il. 
München, den 6. Juni 1889. 
nhalt: 
Bekanntmachung vom 5. Juni 1889, Maßregeln gegen Viehseuchen betr. — Ordens-Verleihung. 
Nr. 7948. 
Bekanuntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend. 
Rql. Staatsministerium des Innern. 
Das in Absatz 1 der Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Februar l. Is., Maßregeln 
gegen Viehseuchen betreffend. — Ges.= u. V.-Bl. S. 61 — enthaltene Verbot der Ein- 
und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Uungarn wird mit Rücksicht auf die fort- 
schreitend günstigere Gestaltung des Standes der Maul= und Klauenseuche abgeändert, wie folgt: 
I. Die Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn ist vorbehaltlich 
der Bestimmungen in Absatz lI bie auf Weiteres verboten. 
II. Die Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus Ungarn, welche ausweielich eineo 
Zeugnisses der unter veterinärpolizeilicher Aufsicht stehenden Borstenviehanstalt 
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