Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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III. 
Steinbruch bei Budapest unmittelbar vor ihrem Abgange nach Bayern in der 
gedachten Anstalt 10 Tage lang in Quarantaine gestanden haben, ist auf der 
Eisenbahn über die Eintrittsstationen Salzburg, Simbach und Passau bie 
auf Weiteres gestattet. 
Die einzuführenden Thiere müssen auf den Grenzstationen durch den hiefür 
aufgestellten Kontrolthierarzt auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden, wobei 
die Bestimmungen in lit. c und d der Ministerial-Bekanntmachung vom Z. Oktober 
1885, die Ein= und Durchfuhr von Schweinen betreffend, — Ges.= u. V.-Bl 
S. 583 ff. — in Amvendung kommen. 
Die Bestimmungen in §§.] und 3 der zuletzt erwähnten Bekanntmachung vom 
8. Oktober 1885 in Bezug auf die Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus 
Rußland und aus den Hinterländern Oesterreich-Ungarus, sowie auf das Verbot 
der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs 
bleiben unberührt. 
München, den 5. Inni 1889. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Hrdens-Verleihung. haben Sich unter'm 14. April ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Geheimen 
am Mamen Jeiner Majepät des Kömgs. Oberregierungsrath Weymann, vortragenden 
Nath im Reichsamte des Innern in Berlin, 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= das Komthurkrenz des Verdienstordens der 
pold, des RKönigreichs Bayern Verweser, Bayerischen Krone zu verleihen.
	        
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