Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Abdruck. 
Bekanntmachung 
des Gesammt-Verzeichnisses derjeuigen höheren Lehraustalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen 
über dice wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Es wird hiernnter das Gesammt-Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Theil 1 der Wehr- 
ordnung vom 22. November 1888 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeng- 
nissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Gesammt-Verzeichniß 
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten 
Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
  
I. Königreich Preußen. 10. Das Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
11. „ Gymnasium zu Lyck, 
Provinz Ostpreußen. 12. „ » »Mensch 
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 13. " „ „ Rastenburg, 
2. „ „ „Bartenstein, 14. „ » »Nössel, 
3-» » „Braunsberg, 15. „ „ „Tilsit, 
4. „, „ „ Gumbinnen, 16. "„ » „ Wehlau. 
5. „ » „ Hohenstein, 
6. „ « „ Insterburg (verbunden Provinz Westpreußen. 
mit dem Real-Gymnasium daselbst),. Das Gymnasium zu Conitz, 
7. „ Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 18. » „ Culm, 
in Ostpr., 19. „ Königliche Gymnasium zu Danzig, 
8. „ Friedrichs-Kollegium daselbst, 20. „ Städtische » daselbst, 
9. „ Kreiphöfische Gymnasium daselbst, 21. „ Gymuasium zu Elbing,
	        
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