Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

t6. die Schule des Dr. M. Otto daselbst, 10. das unter Leitung des Direktors Wichern und 
17. , israelitische Stiftungsschule von 1815 des Pastors a. D. Röhricht stehende Pau- 
unter Leitung des Lor. A. Re daselbst, linum, Pensionat des ranhen Hauses zu 
18. „ Realschule der reformirten Gemeinde unter Horn bei Hamburg. (Progymnasiale und 
Leitung des LDrr. Reinmülller daselbst, # Real-Abtheilunglhöhere Bürgerschulel.) 
19. „ Schule des Dr. Th. Wahnschaff daselbst, 
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Be- 
fähigungszeugnisse von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen ab- 
hängig ist. 
I. Königreich Preußen. II. Königreich Sachsen. 
Rheinprovinz. · 
»fDichöhereGewerbcschulczuCl)ci-.nutz.«) 
Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.) 
Berlin, den 26. Juni 1889. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
1) An der progymnasialen Elbtheilung wird die zum einjährig- freivilligen „Militärdienst eventucll be- 
fähigende Prüfung bereits nach Zurücklegung des Lehrgangs der Untersekunda abgehal 
*).Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszengnisse angraaen welche nach Erledigung der 
ersten kwbile Klasse die Reife für die JFachklasse erworben haben 
*) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Vefähigungszenguise zu ertheilen, welche in einer 
von einem Regierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethau haben, daß sie den ersten (1½ jährigen) 
und zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angreignet haben. 
 
	        
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