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Dieses den gesetzlichen Bestimminngen entsprechende Fideikommiß wird gemäß 8. 29
Ziff. 8 der Allerhöchsten Entschließung vom 22. Dezember 1818, „die Instruktion über die
Behandlung der Familienfideikommisse betr.“, in die Fideikommißmatrikel eingetragen und
durch das Gesetz= und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
Bamberg, am S. Juni 1889.
Kl. Gberlandesgericht Bamberg.
Der kgl. Oberlandesgerichts-Präsident:
von Wallmenich.
Kauffmann.
Staatsdienst-Bachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 4. Juli l. Is. dem in Allerhöchst-
Ihrer Geheim-Kanzlei verwendeten Geheimen
Sekretär des k. Staatsministeriums des König-
lichen Hauses und des Aeußern, Rath Ludwig
Stattner, den Titel und Nang eines k. Ge-
heimen Kanzleirathes gebührenfrei zu ver-
leihen, und
unter'm 5. Juli ds. Is. den Assessor der
k. Polizeidirektion München, Bezirksamtsassessor
Sigmund Ritter von Loeßl, nach Maßgabe
des Titels II §. 18 der Verfassungsurkunde
vom 16. Juli ds. Is. an zum Ministerial-
Sekretär II. Klasse im k. Staatsministerium
des Königlichen Hauses und des Aeußern zu
ernennen.
Hrdeus-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 1. Juli l. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, dem Kammermusiker a. D.,
Professor Joseph Werner, Lehrer an der k.
Musikschule in München, die k. Ludwigs-Me-
daille, Abtheilung für Wissenschaft und Kunst,
zu verleihen.