Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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außen viereckig ist und über den Umfang der Behälter derart hervorragt, daß jedes 
Nollen der Behälter verhindert wird. Die Schutzkappen und Kränze müssen aus 
demselben Material wie die Behälter selbst gefertigt sein.“ 
Vorstehende Aenderungen treten am 1. August ds. Is. in Kraft. 
München, den 22. Juli 1889. 
Krhr. v. Crailsheim. 
Der General- Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung, 
den Hofstaat Seiner öniglichen Hoheit des Prin- 
zen Arnulf von Layern betr. 
Im Aamen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben allergnädigst geruht, der von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Prinzen Arnulf 
von Bayern getroffenen Wahl des Gencral- 
stabsarztes der Armee und Chefs der Militär- 
Medizinal-Abtheilung, Dr. Karl Ritter von 
Lotzbeck, unbeschadet dessen militärischer 
Stellung, zum Leibarzte Seiner Königlichen 
Hoheit die Genehmigung zu ertheilen. 
Hofdienst-BMachricht. 
Im Namen BHeiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
  
23. Juli dieses Jahres allergnädigst geruht, 
den k. Stabskassier des k. Obersthofmeister- 
Stabes, Franz Marggraf dahier, wegen 
Krankheit und dadurch bedingter Dienstunfähig- 
keit vom 1. August laufenden Jahres an — 
in Allerhöchster Anerkennung seiner langjährigen, 
treuen und ersprießlichen Dienstleistung — in 
den dauernden Ruhestand zu versetzen. 
Hrdens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 16. Juli ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Haushofmeister 
Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Erzherzogin 
Adelgunde von Oesterreich, verwittweten Her- 
zogin von Modena, Carl Poggi, das Ver- 
dienstkrenz des Ordens vom heiligen Michael 
zu verleihen. 
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