Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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ctz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Vayern. 
i 33. 
München, den 31. August 1889. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 23. August 1889, Nachtrag zum Gesammt-Verzeichnisse der den Militäranmärtern in den 
Bundsstaaten vorbehaltenen Stellen, und neues Gesammtverzeichniß der zur Aufstellung von Militäranwärtern 
verpflichteten Privateisenbahnen betreffend. 
Nr. 12,217. 
Bekanutmachung, Nachtrag zum Gesammt-Verzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundes- 
staaten vorbehaltenen Stellen, und neues Gesammtverzeichniß der zur Aufstellung von Militär- 
anwärtern verpflichteten Privateisenbahnen. 
R. Staatsministerium des Innern und RN. Rriegsministerium. 
Unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 31. August vor. Is. (Gesetz= und Ver- 
ordnungeblatt Seite 601 ff.) werden nachstehend zwei Ausschreiben des Reichskanzlers vom 
8. und 9. ds. Mts. veröffentlicht, welche auf Seite 460 und 466 des Centralblattes für das 
Deutsche Reich enthalten sind. 
München, den 23. August 1889. 
v. Beinleth. v. Neumayr, 
Staatsrath. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
83
	        
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