Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe bei den 
für Militäran= 
wärter nicht aus- 
schließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, au welche 
zdie Bewerbungen zu richten, 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
— 
d 
(Nr. 28) zu setzen: 
Frachtbriefträger, 
Hausmänner, 
Kassendiener, 
Kohlenausgeber I. Klasse, 
Kohlenausgeber II. Klasse, 
Materialausgeber I. Klasse, 
Materialausgeber II. Klasse, 
Oberschaffner I. und II. Klasse, 
Packer für den mechanischen Güterdienst, 
Portiers I. und II. Klasse, 
* chaffner I. Klasse, 
Schaffner II. Klasse, 
Schirrmeister I. und II. Klasse, 
Wächter, 
Wagenwärte 
Wechenwärter II. Klasse für den äuße- 
ren Dienst. 
  
llllllllllli 
Königliche Generaldirek- 
tion der sächsischen 
Staatseisenbahnen zu 
Dresden. 
  
  
IV. Königreich Württemberg. 
III. Im Departement der auswärtigen Angelegenheiten. 
B. Abtheilung für die Verkehrsanstalten. 
b) Eisenbahn= und Dampfschiff- 
fahrts-Verwaltung: 
a)Eisenbahnbau und SBetrieb: 
Die in dem Gesammtverzeichniß (Central- 
Blatt 1887 S. 251) enthaltene Bezeich- 
nung „Kondukteure“ (Nr. 12) ist in 
„Schaffner“ abzuändern. 
Der Vortrag „*Güterexpeditionskassiere“ 
(Nr. 22) ist zu streichen, da diese Stellen 
organisationsmäßig nicht zu den Stellen 
des niederen Eisenbahndienstes gehören. 
8) Bodenseedampfschiffahrt: 
Auf S. 251 ist statt „Büreaugehülfen“ 
„Expedienten“. 
  
zuzwei Dritteln. 
[Königliche Generaldirek- 
tion der Staatseisen= 
bahnen. 
  
desgleichen. 
  
 
	        
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