Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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rsehund Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
37. 
München, den 1. Oktober 1889. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 18. Seplember 1889, Abänderung und Ergänzung des Verzeichnisses der zum Gebrauche 
für die bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstosse und Munitionsgegenstände betressend. — Bekanntmachung 
vom 18. September 1889, die Namensänderung von Forstdienstbezirken beiressend. — Bekanntmachung vom 
18. September 1889, die Organisation der Slaatssorstverwaltung betressend. — Aekanntmachung vom 
21. September 1889, die Bahnerdnung für Poyerische Eisenbahnen untergcorducter Bedentung betreffend. — 
Bekanntmachung vom 24. September 1889, den allgemeinen Unterstützungsverein für die Hinterlassenen der 
k. b. Staatsdiener und die damit osburbene Töchterkasse betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Nr. 39921l#. 
Bekanntmachung, Abänderung und Ergänzung des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die 
bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände betreffeud. 
R. Staatsministerium des R. Hauses und des Aeußern, dann R. Rriegsministerium. 
Auf Grund des §. 35 Ziffer 7 der Militärtransportordnung für Eisenbahnen im Frieden 
(Friedenstrausportordnung) und der Bestimmungen über die Anmwendung dieser Ordnung in 
Bayern (Ges.= und Verordnungsblatt von 1888 Nr. 12) wird hiemit folgende Bestimmung 
getroffen: 
„In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten 
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände (s. Bekanntmachung vom 29. März 1888 — 
Ges.= und Verordnungsblatt Seite 222) sind: 
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