Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

49. 645 
in das Brauerei-Verzeichniß als eine für sich bestehende (selbständige) Betriebsstätte zu 
behandeln. 
8) In allen Fällen, in welchen die Aufschlageinnehmereien nach Ziff. 3 der Anleitung 
zur Führung des Brauerei-Verzeichnisses an das vorgesetzte Hauptzollamt zu berichten 
haben, hat letzteres unverweilt mit gutachtlichem Berichte an die k. General-Direktion 
die Entscheidung der letzteren zu veranlassen. 
Die nach Ziff. 6 der erwähnten Anleitung zur Kenntniß des Hauptzollamtes 
gelangenden Aenderungen in den Vorträgen des Branerei-Verzeichnisses sind jährlich 
bis spätestens Ende März der k. General-Direktion zur Anzeige zu bringen. 
8. 3. 
In Folge der künftigen Verschiedenheit der Malzaufschlag-Erhebungssätze sind: 
a) zu den Abrechnungen der Aufschlageinnehmereien sowie zu den Kon- 
spekten der Hauptzollämter über die Quartals-Einnahmen an 
Malzaufschlag nicht mehr die durch Beilage 9 zu §. 12 Ziff. 2 der Malz- 
Aufschlag-Instruktion, sowic durch Beilage VI zu §. 14 Abs. 6 der Anmweisung für 
die Hauptzollämter vorgeschriebenen Formularien, sondern solche nach den mitfolgenden 
Mustern 1 und 2 zu benützen. In welcher Weise diese Formularien auszufüllen. 
sind, geht aus dem den einzelnen Spalten derselben beigefügten Vordrucke hervor. ur—— 
bezüglich der Spalte 4 des Formulars für die Aufschlageinnehmerei-Abrechnungen ist 
noch zu bemerken, daß hier in den Abrechnungen für das I. Quartal jeden Jahres 
der Gesammtmalzverbrauch des bezüglichen aufschlagpflichtigen Geschäftes in dem dem 
Abrechnungsjahr unmittelbar vorhergehenden Jahre, in den Abrechnungen für 
das II. mit IV. Quartal jeden Jahres hiegegen der Gesammtmalzverbrauch der Vor- 
quartale des laufenden Jahres einzustellen ist. In der Abrechnung für das 
I. Quartal 1890 ist die fragliche Spalte jedoch ohne Vortrag zu belassen. 
Da nach den seitherigen Erfahrungen nicht wohl anzunehmen ist, daß der jährliche 
Malzverbrauch in den Weißbierbrauereien die Menge von 10 000 hl Malz und in den 
Essigsiedereien die Menge von 2000 hl Malz überschreiten wird, so wurde in den 
Formularien für die Konspekte der Hauptzollämter über die Quartals-Einnahmen nur 
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