MÆ 50. 669
Bekanntmachung.
In dem Verzeichniß der den Militäramwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen
(Anlage 1) der Anstellungsgrundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Blatt S. 123)
wird der durch die Bekanntmachungen vom 4. Juni 1886 (Central-Blatt S. 219) und
5. August 1888 (a. a. O. S. 672) veröffentlichte, auf die Marineverwaltung bezügliche Ab-
schnitt III durch nachstehende Zusammenstellung ersetzt:
III. Marine-Verwaltung.“)
2Sekretariatsassistenten im Reichs-Marine-Amt und beim Ober-Kommando der Marine, so-
weit sie nicht ausnahmsweise aus Beamten der Marine ergänzt werden,
Registraturassistenten im Reichs-Marine-Amt und beim Ober-Kommando der Marine, soweit
sie nicht aus Beamten der Marine ergänzt werden,
„Marine. Intendantur-Registratoren,
arine-Intendankur-Registraturassistenten,
EWi
Sekretär und Registrator, bei der Seewarte, soweit sie nicht mit Beamten der
Sekretariats-und Registraturassistent Stationsintendanturen besetzt werden,
Rendanten
.. bei den Bekleidungsämtern ... .
XKontrolore . *elr soweit sie nicht ausnahmsweise aus Beamten
Rendanten . der Marine ergänzt werden
bei d «
XKomwiöre i den Verpflegungsämtern
Werft-Rendanten,
Werft-Verwaltungs-Sekretäre, soweit sie nicht aus Personen des aktiven Dienststandes er-
Werft-Betriebs-Sekreläre, gänzt werden,
Werft-Sekretariatsassistenten,
Werft-Schreiber und Werft-Hülfsschreiber,
Werft-Oberbootsleute,
Werft-Vootsleute,
#Führer und Maschinisten der Werftfahrzeuge,
PSchleußenmeistergehülfen,
2#Spritzenmeister,
Marine-Gerichtsaktuare,
Lazareth= und Kasernen-Inspektoren,
2Schiffslazareth-Depot-Verwalter,
*) Dic mit einem 2 bezeichueten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren
des Landheeres zu berücksichtigen sind.