Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

MÆ 50. 669 
Bekanntmachung. 
In dem Verzeichniß der den Militäramwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen 
(Anlage 1) der Anstellungsgrundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Blatt S. 123) 
wird der durch die Bekanntmachungen vom 4. Juni 1886 (Central-Blatt S. 219) und 
5. August 1888 (a. a. O. S. 672) veröffentlichte, auf die Marineverwaltung bezügliche Ab- 
schnitt III durch nachstehende Zusammenstellung ersetzt: 
III. Marine-Verwaltung.“) 
2Sekretariatsassistenten im Reichs-Marine-Amt und beim Ober-Kommando der Marine, so- 
weit sie nicht ausnahmsweise aus Beamten der Marine ergänzt werden, 
Registraturassistenten im Reichs-Marine-Amt und beim Ober-Kommando der Marine, soweit 
sie nicht aus Beamten der Marine ergänzt werden, 
„Marine. Intendantur-Registratoren, 
arine-Intendankur-Registraturassistenten, 
EWi 
  
  
Sekretär und Registrator, bei der Seewarte, soweit sie nicht mit Beamten der 
Sekretariats-und Registraturassistent Stationsintendanturen besetzt werden, 
Rendanten 
.. bei den Bekleidungsämtern ... . 
XKontrolore . *elr soweit sie nicht ausnahmsweise aus Beamten 
Rendanten . der Marine ergänzt werden 
bei d « 
XKomwiöre i den Verpflegungsämtern 
Werft-Rendanten, 
Werft-Verwaltungs-Sekretäre, soweit sie nicht aus Personen des aktiven Dienststandes er- 
Werft-Betriebs-Sekreläre, gänzt werden, 
Werft-Sekretariatsassistenten, 
Werft-Schreiber und Werft-Hülfsschreiber, 
Werft-Oberbootsleute, 
Werft-Vootsleute, 
#Führer und Maschinisten der Werftfahrzeuge, 
PSchleußenmeistergehülfen, 
2#Spritzenmeister, 
Marine-Gerichtsaktuare, 
Lazareth= und Kasernen-Inspektoren, 
2Schiffslazareth-Depot-Verwalter, 
  
*) Dic mit einem 2 bezeichueten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren 
des Landheeres zu berücksichtigen sind.
	        
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