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Die Nachweisung nach Muster 8 ist mit den dazu gehörigen Ausfuhranmeldungen
binnen drei Tagen nach Monatsablauf unmittelbar an das einschlägige Hauptzollamt ein-
zusenden.
8. 16.
Das Hauptzollamt fertigt auf Grund der eingelangten Nachweisungen eine Zusammen-
stellung in doppelter Ausfertigung nach Muster 9 an, in welcher die ausgeführten Bier-
mengen ausgeschieden nach Braun= und Weißbier, dann bei Braunbier nach Brauern und
Nichtbrauern und hier wiederum nach den verschiedenen Rückvergütungssätzen, im Uebrigen
aber nach der alphabetischen Reihenfolge der Aufschlageinnehmereien summarisch für jeden
Versender vorgetragen werden.
Die Rückvergütung für die demselben Vergütungssatze unterliegende Biermenge eines
Versenders ist unter Anwendung der vorgeschriebenen Hilfstafeln zu berechnen. Beim Vor-
trage derselben in der Zusammenstellung bleiben Pfennigbeträge, welche durch 5 nicht theil-
bar sind, außer Ansatz.
Die Zusammenstellung ist mit sämmtlichen Nachweisungen, Anmeldungen und Registern
mittelst besonderen Ausweises binnen 14 Tagen nach Monatsschluß an die k. General-Di-
rektion einzusenden.
§. 17.
Die Feststellung der Rückvergütungssätze für die einzelnen Versender hat unabhängig
von den in den Ausfuhr-Anmeldungen in Anspruch genommenen Sätzen nach Maßgabe der
Bestimmungen in den §§. 1 und 6 oben zu erfolgen.
Zu diesem Behufe ist von jedem Hauptzollamte, welches im Laufe des Jahres eine
höhere Malzaufschlag-Rückvergütung als zu 2 Mark 10 Pfennig vom Hektoliter Bier zu be-
Aulage 10. rechnen hat, nach Muster 10 ein Verzeichniß jener Brauereien anzulegen, aus welchen das
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mit dem Anspruch auf einen höheren Rückvergütungssatz ausgeführte Braunbier stammt.
In diesem Verzeichniß erhält jede Brauerei ein besonderes Blatt, in welchem für jeden
Monat die aus derselben unmittelbar durch den Brauer oder mittelbar durch den Nichtbrauer
mit einem höhern Rückvergütungsanspruch ausgeführten Braunbiermengen auf Grund der
eingesendeten Einnehmerei-Nachweisungen nach der Zeitfolge angeschrieben werden
Das Verzeichniß wird für ein Kalenderjahr geführt und jeden Monat durch alle
Blätter abgeschlossen.