“.
8.
Aus- beziehungsweise Eingangsbescheinigung.
Daß die übenbezeichneten. Fässer, welche zusammen nach der et anitlichen Fesssellung
—hl. I Vier enthalten, am . ten
. mittags .. . . . Ubhr dem Grenzaufseher . . zur
Begleitung an die Grenze übergeben worden sind, wird bescheinigt.
den. ten 18
Ausfuhr-Register Kgl..
Nr.
Eiegel.)
Daß die übenbezeichneten.. Fässer, welche zusammen nach der amtlichen Feststellung
hl Bier enthalten, am. ten. . . Fämittags
Uhr nach selbstgenommener Ueberzeugung über die Greuze ausgegangen sind, wird bescheinigt.
den .. ten . . .. 18
—
—
Ausfuhr-Register Klall. ....
Nr.
Giegel.)
Daß die übenbezeichneten . Fässer, welche zusammen nach der amtlichen Feststellung
Bier enthalten, heute #ermittags Uhr in der Richtung gegen die
.. Grenze von hier abgegangen sind, wird mit dem Bemerken bescheinigt,
0 T inerhah . . Stunden bei der gegenüberliegenden Abfertigungsstelle zu
behufs der ingang'besheinon vorzuführen sind.
den. ten . 18
Ausfuhr-Register Kel.
(Siegel.)
Daß die übenbezeichneten . Fässer mit . blI .. Bier gefüllt heute #e# mittags
Uhr hier eingegangen sind, wird bescheinigt.
Die Uebergangssteuer ist mit. 4. entrichtet worden.
den. tken 18
Elegel.)
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