tz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
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München, den 11. Februar 1890.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 25. Januar 1890, die Ausführung der Rechssanwaltsoronung vom 1. Juli 1878, hier die
Vorstände der Anwaltskammern betreffend. — Bekanntmachung vom 4. Februar 1890, den Vollzug des.
Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juui 1884 be-
treffend. — Bekanntmachung vom 7. Februar 1890, Vollzug des Gesetzes über die land= und forstwirth-
schaftliche Unfall= und Krankenversicherung betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Prädikats-Verleihung. — Hof-
titel= Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus
der Adelsmatrikel des Königreiches. — Berichtigung.
Nr. 1194.
Bekanntmachung, die Ausführung der Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, hier die
Vorstände der Anwaltskammern betreffeud.
fl. Staatsministerium der Justiz.
Nachstehend wird der dermalige Personalstand der Vorstände der Anwaltskammern, wie
sich derselbe infolge der gemäß §§ 44 und 46 der Rechtsamwaltsordnung vollzogenen jüngsten
Wahlen ergeben hat, zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
I. Vorstand der Anwaltskammer München.
Die Rechtsanwälte:
Auer Adolf von, Justizrath, k. Advokat, lebenslänglicher Reichsrath der Krone
Bayern, Vorsitzender,
2) Kleinschroth Adolf, Justizrath, k. Advokat, stellvertretender Vorsitzender,
3) Fries Max, Schriftführer,
4) Arnold Karl, k. Advokat, stellvertretender Schriftführer,
5) Dürr Karl, Justizrath, k. Advokat,
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