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6.
16.
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Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Tuitpold,
von Gottes Gnaden Königlicher Prin von Zayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was
folgt:
Art. 1.
Der Bedarf
a) für Erweiterung der Centralwerkstätte in München wird auf
b) für Erweiterung der Centralwerkstätte in Nürnberg auf
) für Erweiterung der Centralwerkstätte in Regensburg auf
d) für Erweiterung der Betriebswerkstätte in Angsburg auf
in Summa auf
für Vermehrung der Stations= und Strecken-Signalvorrichtungen, der
elektrischen Einrichtungen, sowie der telegraphischen und telephonischen
Verbindungen auf
für Vermehrung der Bahnbetriebs- Telegraphenlinien auf.
für den Aufbau eines vierten Stockwerkes auf das Generaldirektions-
gebäude an der Elisenstraße Hs.-Nr. 2a, Za und Zb in München auf
.für Erweiterung des Centralbahnhofes München und Erbauung einer
Lokomotivremise daselbst auf
für Erbauung von Lokomotivremisen in Oberndorf —Schweinfurt iund
Weilheim auf
.für Herstellung zweier Gebäude für Bureaur und Dienstwohnungen
in München—Centralbahnhof auf
1520 000 ,
101 000,
328 000 ¾¼,
151.000.,
2 100 000 -K,
150 000 ¼,
288 000 ,
85 000 A,
12 574 000 ¼,
89 800 M,
273 400 A,
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