Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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6. 
16. 
231 
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb 
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tuitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin von Zayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was 
folgt: 
Art. 1. 
Der Bedarf 
a) für Erweiterung der Centralwerkstätte in München wird auf 
b) für Erweiterung der Centralwerkstätte in Nürnberg auf 
) für Erweiterung der Centralwerkstätte in Regensburg auf 
d) für Erweiterung der Betriebswerkstätte in Angsburg auf 
in Summa auf 
für Vermehrung der Stations= und Strecken-Signalvorrichtungen, der 
elektrischen Einrichtungen, sowie der telegraphischen und telephonischen 
Verbindungen auf 
für Vermehrung der Bahnbetriebs- Telegraphenlinien auf. 
für den Aufbau eines vierten Stockwerkes auf das Generaldirektions- 
gebäude an der Elisenstraße Hs.-Nr. 2a, Za und Zb in München auf 
.für Erweiterung des Centralbahnhofes München und Erbauung einer 
Lokomotivremise daselbst auf 
für Erbauung von Lokomotivremisen in Oberndorf —Schweinfurt iund 
Weilheim auf 
.für Herstellung zweier Gebäude für Bureaur und Dienstwohnungen 
in München—Centralbahnhof auf 
1520 000 , 
101 000, 
328 000 ¾¼, 
151.000., 
2 100 000 -K, 
150 000 ¼, 
288 000 , 
85 000 A, 
12 574 000 ¼, 
89 800 M, 
273 400 A, 
38
	        
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