Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Im Namen Keiner Majegat des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter' m 17. April ds. Is. aller- 
guädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer 
Edmund Freiherrn von Gienanth, z. Z. in 
Brüssel, die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Majestät 
dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen 
verliehenen Ehreuritterkrenzes des Johanniter= 
Ordens zu ertheilen. 
Konsulat der Vereinigten Staaten von 
Amerika in München. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unter'm 29. April l. Is. allergnädigst 
zu genehmigen geruht, daß der an Stelle des 
Eduard W. Mealey zum Konsul der Ver- 
einigten Staaten von Amerika in München 
ernannte Friedrich W. Catlin aus New-York 
in dieser dienstlichen Eigenschaft anerkannt 
werde.
	        
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